Muss ich die Rücksendekosten tragen?

Sie müssen die Kosten für die Rücksendung selbst bezahlen, wenn Sie das Unternehmen bei Ihrer Bestellung auf eine solche Zahlungspflicht hingewiesen hat. Ansonsten muss das Unternehmen für die Rücksendung aufkommen.

Bei Ihrer Bestellung muss Sie das der Onlineshop korrekt über Ihr Widerrufsrecht informieren. Dabei müsste der Onlineshop Sie (z.B. in der Widerrufsbelehrung) auch darüber informieren, ob Sie im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung tragen müssen (§ 4 Abs 1 Z 9 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG). Wenn das Produkt aufgrund ihrer Größe oder Gewichts üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet wird, müsste Sie das Unternehmen auch über die Höhe der Rücksendungskosten informieren. Wenn sich die Kosten nicht im Vorhinein ermitteln lassen, sollte das Unternehmen zumindest die Höchstkosten für eine solche Rücksendung schätzen.

Tipp: Lesen Sie vor Ihrer Bestellung in der Widerrufsbelehrung oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach, wer im Fall des Rücktritts die Rücksendekosten tragen muss.

Ohne Hinweis keine Kostentragungspflicht

Wenn Sie der Onlineshop nicht korrekt darüber informiert, dass Sie im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung übernehmen müssen, muss der Onlineshop im Widerrufsfall die Rücksendekosten selbst tragen (§ 15 Abs 2 FAGG). Sie müssen dann die Portokosten der Rücksendung nicht übernehmen. Sie müssen natürlich auch dann nicht für die Rücksendung bezahlen, wenn sich der Onlineshop in der Widerrufsbelehrung oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereit erklärt, selbst die Rücksendekosten zu tragen. Hat das Unternehmen angeboten die Ware abholen zu lassen, dann müssen Sie die Ware nur zur Abholung bereithalten.

Wenn der Onlineshop Sie also nicht darauf hingewiesen hat, dass Sie die Kosten der Rücksendung übernehmen müssen, müssen Sie die Portokosten nicht übernehmen. Sie können in diesem Fall also den Onlineshop um ein Rücksendeetikett fragen oder verlangen, dass Ihnen nicht nur der Kaufpreis plus Hinsendekosten, sondern auch die Rücksendekosten zurückerstattet werden. Dafür müssen Sie dem Onlineshop natürlich mitteilen, wieviel Sie für die Rücksendung bezahlen mussten.

Muss mir das Unternehmen alles zurückerstatten?

Nach einem Widerruf muss Ihnen das Unternehmen grundsätzlich alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Sie müssen keinen Gutschein akzeptieren.

Habe ich bei Ladenabholung ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt von der Art des Vertragsabschlusses ab. Die Art der Übergabe (Versendung oder Ladenabholung) ist irrelevant.

Ich habe ein 30-tägiges Rückgaberecht. Ist das dasselbe wie das Widerrufsrecht?

Das 30-tägige Rückgaberecht ist etwas anderes als das gesetzliche Rücktrittsrecht. Es ist ein freiwilliges Versprechen des Onlineshops.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rücktritt und einer Kündigung?

Mit einem Rücktritt wird Ihr Vertrag rückwirkend aufgelöst. Mit einer Kündigung beenden Sie einen laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Letzte Änderung: 25.03.2024