Das Risiko dafür, dass die Ware bei der Rücksendung verloren geht oder beschädigt wird, trägt das Unternehmen.
Geht ein Paket, dass Sie zurückgesendet haben, am Weg verloren oder wird beschädigt, müssen Sie nicht dafür einstehen. Sie dürfen allerdings nicht dazu beitragen, dass die Ware eventuell beschädigt ankommt. Das bedeutet, dass Sie darauf achten müssen, dass die Ware ordnungsgemäß und sicher für den Rückversand verpackt ist.
Tipp: Sie müssen im Zweifel beweisen, dass Sie die Ware tatsächlich und unversehrt zurückgeschickt haben. Machen Sie am besten Fotos vom offenen sowie verschlossenen Rücksendepaket und bewahren Sie unbedingt den Aufgabeschein der Post auf!
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