Wie widerrufe ich einen Kaufvertrag?

Sie müssen für Ihren Widerruf keine besondere Form einhalten und müssen für den Rücktritt auch keine Gründe angeben. Wir empfehlen Ihnen, den Widerruf schriftlich zu erklären. Es ist aber keine Unterschrift notwendig.

Sie können Ihren Rücktritt auf unterschiedliche Art und Weise (z.B. per E-Mail, Brief, Telefon, Websiteformular usw.) erklären. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das Ihnen das Unternehmen bei Ihrer Bestellung bzw. Buchung zur Verfügung stellen sollte. Sie können den Widerruf aber genauso in Ihren eigenen Worten (z. B. "Ich widerrufe hiermit den gegenständlichen Kaufvertrag und ersuche um Zusendung eines Retourenlabels.") erklären. Es muss für das Unternehmen aber eindeutig erkennbar sein, dass Sie vom Vertrag zurücktreten (und nicht etwa kündigen) wollen. Natürlich muss das Unternehmen auch erkennen können, welchen Vertrag Sie widerrufen wollen (z.B. wenn Sie mehrere Verträge abgeschlossen haben). Oft können Sie einfach auf die Bestellbestätigung antworten, um den Kaufvetrag zu widerrufen.

Schriftlicher Widerruf empfehlenswert

Am sichersten ist es, den Rücktritt schriftlich (per E-Mail oder per Brief mit Empfangsbestätigung) zu erklären. Damit können Sie später beweisen, dass und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Widerruf erklärt haben.  Das Unternehmen kann Ihnen auch anbieten, Ihre Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmens elektronisch auszufüllen und abzuschicken. In diesem Fall muss Ihnen aber das Unternehmen aber unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung schicken (§ 13 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Bloße Rücksendung ist kein Widerruf

Es reicht nicht aus, ein Paket einfach kommentarlos zurückzuschicken, die Annahme zu verweigern oder ein hinterlegtes Paket nicht abzuholen. Es ist daraus nämlich für das Unternehmen nicht klar erkennbar, dass Sie vom Vertrag zurücktreten wollen (z.B. es könnte auch sein, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte). Wenn Sie allerdings bei der Rücksendung einen Rücksendeschein ausfüllen oder klar sichtbar auf das Paket „Rücktritt“ oder „Widerruf“ schreiben, wäre dies als Widerrufserklärung ausreichend. In diesem Fall würde der Vertrag mit Zugang des Pakets mit Ihrer Widerrufserklärung beim Unternehmen aufgelöst.

Kündigung ≠ Widerruf

Bei auf längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (z.B. digitale Mitgliedschaften, Abos usw.) sollten Sie darauf achten, Ihre Erklärung ausdrücklich als „Widerruf“ oder „Rücktritt“ zu bezeichnen. Eine Erklärung mit den Worten „Ich kündige den Vertrag“ wäre nicht als Widerruf zu verstehen, weil eine Kündigung rechtlich etwas anderes als ein Rücktritt bzw. Widerruf ist. Mit einer Kündigung beenden Sie nämlich einen länger laufenden Vertrag in der Zukunft, während Sie mit einem Widerruf einen Vertrag rückwirkend auflösen.

Wann und wohin muss ich die Ware zurückschicken?

Nach Ihrem Rücktritt (= Widerruf) müssen Sie die bestellte Ware binnen 14 Tagen zurücksenden. Die Rücksendeadresse finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

Muss ich das Produkt in Originalverpackung zurückschicken?

Wenn Sie eine Produkt beschädigt oder unvollständig zurückschicken, kann Ihnen der Onlineshop eventuell einen Wertersatz verrechnen.

Muss ich die Rücksendekosten tragen?

Sie müssen die Kosten für die Rücksendung selbst bezahlen, wenn Sie das Unternehmen bei Ihrer Bestellung auf eine solche Zahlungspflicht hingewiesen hat.

Muss mir das Unternehmen alles zurückerstatten?

Nach einem Widerruf muss Ihnen das Unternehmen grundsätzlich alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Sie müssen keinen Gutschein akzeptieren.

Habe ich bei Ladenabholung ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt von der Art des Vertragsabschlusses ab. Die Art der Übergabe (Versendung oder Ladenabholung) ist irrelevant.

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Letzte Änderung: 25.03.2024