Was kann ich gegen das Zusenden von „dick pics“ machen?

Das Zusenden von „dick pics“ stellt normalerweise kein gerichtlich strafbares Handeln dar. Sie können aber eventuell einen Unterlassungsanspruch gegen den Täter geltend machen.

Das ungewollte Zusenden von Aufnahmen von einem (erigierten) Penis („dick pics“) ist zu einer durchaus gängigen Form der Belästigung geworden. Verständlicherweise wird der unerwünschte Empfang solcher Fotos als Belästigung und teilweise auch als psychische Belastung empfunden. Viele betroffene Personen stellen sich die Frage, ob sie das Zusenden von „dick pics“ zur Anzeige bringen können oder was sie dagegen tun können.

Kein strafbares Handeln

Das Zusenden von „dick pics“ stellt normalerweise kein gerichtlich strafbares Handeln dar. Die Straftatbestände des § 218 Abs 2 Strafgesetzbuch („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) bzw. des § 208 Strafgesetzbuch („Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren“) kommen nicht in Frage, weil dort die Handlungen in Gegenwart der betroffenen Person vorgenommen werden müssen. Wenn „dick pics“ allerdings an minderjährige Personen gesendet werden, in der Absicht Kindesmissbrauchshandlungen anzubahnen („Cyber-Grooming“), stellt dies sehr wohl ein strafbares Handeln nach § 208a Strafgesetzbuch dar und kann zur Anzeige gebracht werden.

Anspruch auf Unterlassung

Abhängig von der Intensität und den Umständen des Einzelfalls kann das Zusenden von „dick pics“ jedenfalls aber eine Beeinträchtigung Ihrer Persönlichkeitsrechte und damit ein durchaus (zivil-)rechtwidriges Handeln darstellen. Mit „dick pics“ werden nämlich normalerweise Motive verfolgt, die den/die Empfänger:in an der freien Entfaltung seiner/ihrer Persönlichkeit hindern können. Wenn Ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden, haben Sie einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Absender solcher Fotos die Zusendung solcher Fotos in Zukunft unterlässt („Unterlassungsanspruch“). Sie könnten einen solchen Unterlassungsanspruch nach § 20 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch theoretisch mit einer gerichtlichen Klage auf Unterlassung geltend machen.

Was kann ich tun, wenn ich online fertig gemacht werde (Cyber-Mobbing)?

Werden Sie oder Ihr Kind online fertig gemacht, sollte das Umfeld eingebunden werden. In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Strafanzeige zu erstatten.

Was tun, wenn jemand mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen droht?

Wenn Sie jemand mit dieser Drohung zu etwas zwingen oder ganz gezielt in einen Angstzustand versetzen will, kann ein strafbares Handeln vorliegen.

Was kann ich tun, wenn jemand Nacktaufnahmen von mir veröffentlicht?

Die Veröffentlichung von Nacktaufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person stellt normalerweise kein gerichtlich strafbares Handeln, sondern nur eine ...

Was kann ich bei rassistischen oder verhetzenden Inhalten machen?

Die Veröffentlichung von rassistischen oder verhetzenden Inhalten kann eine Form der Verhetzung darstellen, die mit strenger Strafe bedroht ist.

Wie mache ich eine Strafanzeige?

Sie können eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienstelle, aber auch bei Gericht erstatten. Sie können dies auch auf schriftlichem Weg machen.

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Hass im Netz"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 20.03.2024