Wer kann mir bei Hass im Netz weiterhelfen?

Die Beratungsstelle gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz) unterstützt und berät Opfer und Zeuginnen/Zeugen von Hasspostings, Cybermobbing sowie anderen Formen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet. Das Angebot ist kostenlos.

Im Fall von Hass im Netz können Sie sich an die Beratungsstelle gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz) wenden. Sie wird von juristisch und psychosozial geschulten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der gemeinnützigen Organisation ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit betrieben. Sie können sich dort kostenlos beraten lassen, wenn Sie von rassistischer Diskriminierung, Online-Hass und Hetze und/oder Cyber-Mobbing betroffen sind oder Zeug*in von solchen Vorfällen werden. Das Beratungsteam besteht aus psychosozial und juristisch geschulten BeraterInnen, die Sie gerne unterstützen.

Wenn Sie Opfer eines „Hass im Netz-Delikts“ geworden sind, haben Sie Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist (§ 66b Strafprozessordnung; § 41 Abs 9 Mediengesetz). Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der betroffenen Person auf das Verfahren und auf die damit verbundenen emotionalen Belastungen. Außerdem zählt dazu die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Was tun, wenn ich von Hass im Netz betroffen bin?

Wenn Sie Hass von im Netz betroffen sind, können Sie rechtliche Schritte setzen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Was tun, wenn mir jemand untergriffige Privatnachrichten schickt?

Wenn Sie in Privatnachrichten unzumutbar belästigt werden, können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Eventuell kann sogar ein strafbares Handeln vorliegen...

Was kann ich gegen das Zusenden von „dick pics“ machen?

Das Zusenden von „dick pics“ stellt kein gerichtlich strafbares Handeln dar. Sie können aber einen Unterlassungsanspruch gegen den Täter geltend machen.

Was kann ich tun, wenn ich online fertig gemacht werde (Cyber-Mobbing)?

Werden Sie oder Ihr Kind online fertig gemacht, sollte das Umfeld eingebunden werden. In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Strafanzeige zu erstatten.

Was tun, wenn jemand mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen droht?

Wenn Sie jemand mit dieser Drohung zu etwas zwingen oder ganz gezielt in einen Angstzustand versetzen will, kann ein strafbares Handeln vorliegen.

Weitere Fragen und Antworten?

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Letzte Änderung: 17.09.2021