Es ist wichtig, dass Sie die gesamte Internetadresse (im Fall einer Website) oder E-Mail-Adresse dokumentieren und allenfalls Screenshots von den Inhalten machen. Aus dem Screenshot sollte jedenfalls die Internetadresse und das Datum hervorgehen.
Wenn Sie eine Strafanzeige machen oder eine Klage einbringen wollen, ist es wichtig, dass Sie die beleidigenden Inhalte oder Nachrichten gut dokumentieren:
Natürlich sollten Sie auch möglichst konkrete Angaben zum:zur Täter:in und zu den Umständen der öffentlichen Äußerung machen. Wenn Sie in der Äußerung beispielsweise eines gewissen Verhaltens oder eines gewissen Umstands beschuldigt werden, sollten Sie in der Dokumentation der Äußerung darlegen, dass die Äußerungen nicht der Wahrheit entsprechen bzw. erklären, inwieweit Ihre Persönlichkeitsrechte durch die Äußerung verletzt werden.
Das LegalTech Projekt „Nerds of Law” bietet ein Tool an, das Betroffene von Hass im Netz bei der Beweissicherung unterstützt. Das Tool funktioniert derzeit nur für Postings auf Twitter. Betroffene Personen können den Link zum gegenständlichen Twitter-Posting hinüberkopieren und dadurch einen Bericht erstellen lassen, der alle für die Rechtsverfolgung wichtigen Informationen enthält. Die über Netzbeweis erstellten Berichte geben Ihnen jedenfalls einen Anhaltspunkt, wie sie beleidigende Inhalt dokumentieren sollten.
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Letzte Änderung: 20.03.2024