An wen kann ich mich bei unerwünschten Fotos wenden?

Folgende Anlaufstellen beraten Sie kostenlos, wenn Ihr Recht am eigenen Bild im Internet verletzt wurde:

  • 147 Rat auf Draht: Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen – rund um die Uhr, anonym und kostenlos: Per Telefon (147 ohne Vorwahl) oder unter www.rataufdraht.at
  • HelpCh@t des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser: Online-Beratung für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind: www.haltdergewalt.at
  •  KIJA Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs: www.kija.at

 

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Ein Foto oder Video von Ihnen darf nur unter gewissen Voraussetzungen veröffentlicht oder verbreitet werden. Das ist Ihr „Recht am eigenen Bild“.

Hat das Recht am eigenen Bild etwas mit Urheberrecht zu tun?

Das Recht am eigenen Bild wird zwar im Urheberrechtsgesetz geregelt. Jedoch ist es etwas völlig anderes als das Urheberrecht an einem Bild.

Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?

Es kommt darauf an! Die Veröffentlichung Ihres Bildes (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert nicht immer Ihre Zustimmung.

Wie sieht eine wirksame Zustimmung aus?

Eine Zustimmung zur Fotoveröffentlichung ist nur dann wirksam, wenn Sie dabei wissen, wo und für welchen Zweck das Foto veröffentlicht werden soll.

Muss ich auf dem Foto als Person erkennbar sein?

Ja. Sie können sich nur dann auf das Recht am eigenen Bild und den Bildnisschutz berufen, wenn Sie auf dem fraglichen Foto als Person erkennbar sind.

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Mein Bild im Netz"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 20.03.2024