Nein. Die zustimmungslose Verwendung Ihres Bildes zu Werbezwecken verstößt immer gegen Ihre berechtigten Interessen.
Wird Ihr Bild ohne Ihre Zustimmung für eine Werbung verwendet, würde die Allgemeinheit fälschlicherweise davon ausgehen, dass Sie dafür bezahlt wurden. Eine Verwendung von Fotos zu Werbezwecken kann daher nur erfolgen, wenn Sie eingewilligt haben und über Art und Umfang der Werbezwecke informiert wurden.
Marthe und Julian haben für ihre Hochzeit einen Fotografen gebucht, der wirklich bezaubernde Bilder von den beiden gemacht hat. Nach der Hochzeit findet Marthe zufällig die Bilder ihrer Hochzeit auf der Webseite des Fotografen. Marthe und Julian haben dem aber nicht zugestimmt. Daher ist diese Veröffentlichung zur Bewerbung des Fotografen nicht zulässig.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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