Grundsätzlich ja. Allerdings sind die jeweiligen Interessen der beteiligten Personen abzuwägen.
Filmen Sie eine Demonstration oder eine fragwürdige Amtshandlung, weil Sie auf Missstände aufmerksam machen oder eine Debatte im Allgemeininteresse anregen wollen, ist diese Aufnahme und die anschließende Veröffentlichung erlaubt. Sie haben in diesem Fall ein gewichtiges Veröffentlichungsinteresse. Daher müssen PolizistInnen und Demonstrations-TeilnehmerInnen die Veröffentlichung dulden.
Machen Sie jedoch nur eine Aufnahme, um sich beispielsweise nach einer routinemäßigen Verkehrskontrolle über die Polizei lustig zu machen, sieht es anders aus. In diesem Fall wird das Recht am eigenen Bild der handelnden BeamtInnen überwiegen und Ihre Bildveröffentlichung ist nicht rechtmäßig. Schreitet die Polizei im Rahmen einer verdeckten Ermittlung oder mittels besonderer Ermittlungstaktiken ein, dann werden in der Regel die Geheimhaltungsinteressen der PolizistInnen höher wiegen.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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