Wollen Sie Fotos von Ihren eigenen Kindern veröffentlichen, müssen Sie aus rechtlicher Perspektive dieselben Regeln beachten wie auch bei anderen Personenfotos.
Auch Eltern müssen das Recht am eigenen Bild ihrer eigenen Kinder beachten. Bei einer Veröffentlichung reicht also nicht die Zustimmung als Elternteil, es benötigt eventuell auch die Zustimmung des Kindes. Die Veröffentlichung von Urlaubsfotos in Sozialen Netzwerken wird aber im Normalfall zulässig sein. Wichtig ist, dass Sie nichts Intimes oder Peinliches veröffentlichen. Sie müssen also aufpassen, dass Sie die berechtigten Interessen Ihres Kindes nicht verletzen.
Außerdem sollten Sie nicht den vollen Namen des Kindes nennen, da dies im Internetzeitalter zu einer unumkehrbaren Verknüpfung des Namens mit dem Foto führen kann (Identifikationsmöglichkeit). Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Menschen, die bisher nur den Namen Ihres Kindes kannten, werden es nun auch durch ein Bild erkennen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes ist ohne Verknüpfung von Namen und Bild geringer.
Auch aus pädagogischer Sicht ist es unangebracht, Fotos von Ihren Kindern beliebig zu veröffentlichen. Kindern kann das unangenehm sein. Erfahrungsberichte zeigen, dass Kinder hier auch ein gewisses Ohnmachtsgefühl erleben, da Eltern selten Rücksprache mit ihnen halten. Besprechen Sie also mit Ihren Kindern, ob ein Bild veröffentlicht werden darf. Saferinternet.at gibt im Videoblog „Frag Barbara!“ einen Überblick, wie mit Familienfotos im Internet am besten umgegangen werden sollte. Die Videos finden Sie unter www.fragbarbara.at.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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