In diesem Fall kommt es darauf an, ob die anderen Personen erkennbar sind und ob die Veröffentlichung des Fotos peinlich oder nachteilig für diese Personen sein kann.
Nicht jede Person möchte Fotos von sich selbst in Bikini oder Badehose im Netz wiederfinden. Sie sollten daher bei der Veröffentlichung von Urlaubsfotos das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen achten. Sind andere Personen aber kaum erkennbar oder nur im Hintergrund der eigentlichen Aufnahme zu sehen, ist die Veröffentlichung kein Problem.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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