Dürfen Fotos von Kindern auf der Webseite der Schule veröffentlicht werden?

Das Recht am eigenen Bild und das Datenschutzrecht gelten auch in diesem Fall. Kinder und Jugendliche verdienen allerdings einen besonderen Schutz, daher wird den Schulen und Kindergärten empfohlen, auf jeden Fall eine Einwilligung einzuholen.

Besondere Vorsicht bei Kinderfotos

Bei Kindern werden die berechtigten Interessen schneller verletzt als bei volljährigen Erwachsenen. Bei der Interessenabwägung muss die besondere Situation von Kindern und deren Sozialverhalten berücksichtigt werden. Fotos im Schulbereich werden erfahrungsgemäß öfter für Bildbearbeitungen und missbräuchliche Verwendungen verwendet als in anderen Bereichen. Bei der Veröffentlichung von Kinderfotos ist daher besonders darauf zu achten, ob es unangenehme Folgen für die abgebildeten Kinder geben könnte. Werden die berechtigten Interessen der Kinder allerdings nicht beeinträchtigt und hat der Kindergarten oder die Schule ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung der Fotos, dürfen diese auf den Webseiten der Schulen und Kindergärten veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeitsarbeit kann beispielsweise ein solches berechtigtes Interesse sein.

Öffentliche Stellen empfehlen Einwilligung

Grundsätzlich kann die Frage der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Kinderfotos aber nicht eindeutig beantwortet werden. Öffentliche Stellen empfehlen daher, eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Kinderfotos einzuholen. Das Bundesministerium für Bildung spricht sich in seinen „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Technologie an Schulstandorten“ dafür aus, bei der Veröffentlichung von Schulfotos auf öffentlich zugänglichen Webseiten immer eine Einwilligung zu verlangen. Die Arbeitsgruppe Datenschutz im Bildungsministerium konkretisiert in ihren Datenschutz-FAQs, dass eine Einwilligung für Fotoveröffentlichungen auf der Schulwebsite in der Regel einmalig bei Schuleintritt einzuholen ist. Bis Ende der Sekundarstufe I soll diese von den Erziehungsberechtigten, ab Sekundarstufe II von den SchülerInnen selbst eingeholt werden.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Wer muss bei der Veröffentlichung von Kinderfotos zustimmen?

Kinder können ungefähr ab dem 14. Lebensjahr selbst entscheiden, ob eine Foto von ihnen veröffentlicht werden darf oder nicht.

Meine Schüler posten komische Fotos von mir auf sozialen Medien. Was tun?

In solchen Fällen wird meist das Recht am eigenen Bild verletzt. Im Extremfall könnte es sich auch „Beleidigung“ gemäß § 115 Strafgesetzbuch handeln.

Was kann ich gegen unerwünschte Fotos tun?

Wenn Sie unerwünschte Fotos von sich im Netz finden, sollten Sie dies der Website oder Plattform melden. In drastischen Fällen können Sie zur Polizei gehen...

Wie melde ich Fotos oder Videos in Sozialen Netzwerken?

Die Sozialen Netzwerke stellen oft eine Meldefunktion direkt beim jeweiligen Foto zur Verfügung. Der Meldebutton ist meist mit drei Punkten beschriftet.

Wie kann ich gegen die Verbreitung von Nacktfotos vorgehen?

Die Veröffentlichung von intimen Fotos ist immer verboten. Nur bei Einverständnis der abgebildeten Person wird das Recht am eigenen Bild nicht verletzt.

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Letzte Änderung: 20.03.2024