Fotos auf dem Handy: Worauf muss ich achten?

Oft werden Fotos auf dem Handy automatisch in einer "Cloud" (z.B. Google Fotos, Apple iCloud, Dropbox usw.) gespeichert. Sie sollten für den Cloud-Dienst eine sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ verwenden, um einen Zugriff durch unbefugte Personen zu verhindern. Außerdem sollten Sie beim Weiterverkauf eines Handys Fotos vollständig vom Handy löschen.

Wenn das Handy alle Daten mit der Cloud synchronisiert, sind alle Daten immer gesichert, auch im Falle eines Verlustes des Geräts. Das ist natürlich sehr praktisch. Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass die Daten beim Speichern in der Cloud, eigentlich nur auf einen anderen Computer im Internet gespeichert werden. Das bedeutet: Je sensibler die Daten, desto weniger sollten Sie diese in der Cloud speichern. Näheres zum Datenschutzrecht finden Sie hier.

Auch bei Fotos gibt es ein paar Dinge zu beachten:

  • Nutzen Sie nach Möglichkeit die offiziellen Cloud-Dienste des Smartphone-Betriebssystems (bei „Apple“ ist das „iCloud“, bei „Android“ „Google Drive“).
  • Machen Sie zusätzlich regelmäßige Backups auf Ihrem Computer.
  • Verwenden Sie bei den Cloud-Diensten die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Überprüfen Sie bei den Clouddiensten regelmäßig, welche Geräte darauf zugreifen dürfen.
  • Löschen Sie regelmäßig Inhalte aus der Cloud, die Sie nicht mehr benötigen.

Wenn Sie ein Smartphone verkaufen, sollten Sie Ihre Daten (Kontakte, Kalender, Fotos und Ähnliches) sichern und dann das Handy zurücksetzen. Gelangt Ihr Handy durch einen Verkauf in andere Hände, sollten Sie nicht nur die „Einstellungen“ zurücksetzen, sondern auch alle Dokumente und Fotos vom Smartphone löschen. Achtung: Wenn Sie Fotos auf dem Smartphone löschen, werden diese meistens 30 Tage lang aufbewahrt. Wollen Sie einzelne Fotos also wirklich löschen, müssen Sie den Papierkorb suchen und die Datei dort noch einmal löschen.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

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Letzte Änderung: 20.03.2024