Hat das Recht am eigenen Bild etwas mit Urheberrecht zu tun?

Die gesetzliche Grundlage für das Recht am eigenen Bild findet sich zwar im Urheberrechtsgesetz. Trotzdem ist das Recht am eigenen Bild etwas völlig anderes als das Urheberrecht an einem Foto.

Das Recht am eigenen Bild betrifft die Rechte der Person, die auf einem Foto oder Video abgebildet ist. Die gesetzliche Grundlage für dieses Recht findet sich in § 78 Urheberrechtsgesetz, obwohl es mit dem Urheberrecht eigentlich nichts zu tun hat. Das Recht am eigenen Bild ist nämlich ein Persönlichkeitsrecht, und nicht ein Urheberrecht. Es schützt die abgebildete Person in ihrer Persönlichkeit, und nicht das Werk (Foto oder Video) eines Urhebers (vor unbefugter Nutzung dieses Werks).

Das Urheberrecht betrifft die Rechte der Person, die das Foto gemacht hat (d. h. der Fotografin oder des Fotografen). Diese Person ist Urheber:in des Fotos und hat daher bestimmte Nutzungsrechte wie das Verbreitungs- oder Veröffentlichungsrecht an einem Foto. Sie kann darüber bestimmen, wie und wofür ein Foto verwendet wird. Näheres zum Urheberrecht und Urheberrechtsverletzungen finden Sie hier.

Ein:e Fotograf:in muss gleichwohl bei der Veröffentlichung der von ihm:ihr gemachten Personenfotos darauf achten, dass das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen nicht verletzt wird. Die berechtigten Interessen der abgebildeten Person(en) müssen gewahrt werden. Ein:e Fotograf:in mag zwar das Urheberrecht an dem Foto haben; trotzdem ist es möglich, dass er:sie mit der Veröffentlichung des Fotos das Recht am eigenen Bild anderer Personen verletzt.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?

Es kommt darauf an! Die Veröffentlichung Ihres Bildes (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert nicht immer Ihre Zustimmung.

Wie sieht eine wirksame Zustimmung aus?

Eine Zustimmung zur Fotoveröffentlichung ist nur dann wirksam, wenn Sie dabei wissen, wo und für welchen Zweck das Foto veröffentlicht werden soll.

Muss ich auf dem Foto als Person erkennbar sein?

Ja. Sie können sich nur dann auf das Recht am eigenen Bild und den Bildnisschutz berufen, wenn Sie auf dem fraglichen Foto als Person erkennbar sind.

Gibt es einen Unterschied zwischen Fotos und Videos?

Das Recht am eigenen Bild gilt für Videos so wie für Fotos. Eine Tonaufnahme von einem privaten Gespräch darf aber jedenfalls nicht veröffentlicht werden.

Was gilt als Veröffentlichung eines Fotos?

Das Recht am eigenen Bild gilt auch bei der Verbreitung eines Fotos unter einer Vielzahl von Menschen (z.B. einer größeren WhatsApp-Gruppe).

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Letzte Änderung: 20.03.2024