Bei der Veröffentlichung Ihres Bildnisses (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) dürfen Ihre berechtigten Interessen nicht verletzt werden. Sofern Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmen, dürfen beispielsweise keine beleidigenden oder peinlichen Bilder von Ihnen veröffentlicht werden.
Die folgenden Beispiele zeigen, welche Rolle das Recht am eigenen Bild spielt und welche Veröffentlichungen typischerweise verboten sind.
Andreas veröffentlicht ein Foto von Ihnen, auf dem Sie halbnackt Ihr Abendessen auf dem Sofa einnehmen. Er hat das Foto heimlich durch Ihr Wohnzimmerfenster gemacht.
Diese Veröffentlichung ist nicht erlaubt. Das Foto zeigt Ihre Privatsphäre und kann für Sie peinlich sein.
Beate macht ein schönes Porträtfoto von Ihnen. Dieses Foto postet Beate auf Facebook. Allerdings mit dem Kommentar „Lügnerin des Jahrhunderts“.
Auch diese Veröffentlichung ist nicht erlaubt. Zwar ist das Foto nicht nachteilig, aber durch den entwürdigenden Titel wird die Veröffentlichung rechtswidrig und Sie können sich dagegen wehren.
Anatol macht ein Foto von einer Gruppe Hooligans vor dem Fußballstadion. Sie sind als friedlicher Fan zufällig am Bildrand zu sehen. Dieses Bild veröffentlicht Anatol auf einer Fan-Webseite.
Diese Bildveröffentlichung ist rechtswidrig, denn das Bild kann falsch gedeutet werden. Es macht den Eindruck als wären Sie Teil der Hooligangruppe.
Eine Zeitung bewirbt ein Gewinnspiel während der alpinen Ski-Weltmeisterschaft. Dafür fehlt der Redakteurin noch ein Bild. Im Archiv findet Sie ein Foto einer bekannten Skifahrerin. Ohne die Athletin vorher zu fragen, verwendet die Redakteurin das Bild zur Bewerbung des Gewinnspiels. Die abgebildete Skifahrerin klagt die Zeitung und gewinnt das Verfahren.
Das Bild wurde ohne Zustimmung der Skifahrerin zu Werbezwecken verwendet. Sie hat berechtigte Interessen, dass eine derartige Veröffentlichung unterbleibt.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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