Meist haben Sie keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Schadenersatz.
Wird ein Foto oder Video von Ihnen unerlaubt veröffentlicht, können Sie die Löschung des Fotos oder Videos verlangen. Sie haben auch einen Anspruch darauf, dass die Person, die verantwortlich für die Veröffentlichung ist, sich dazu verpflichtet, das Foto oder Video nicht wieder zu veröffentlichen (Unterlassungsanspruch).
Im Normalfall werden Sie aber keinen oder nur einen geringen Schadenersatzanspruch haben. Nur wenn Sie aus der Veröffentlichung einen konkreten finanziellen Verlust erlitten haben (zum Beispiel, wenn Sie wegen der Veröffentlichung einen bestimmten Auftrag nicht bekommen haben), können Sie den Ersatz dieses Schadens verlangen. Ein immaterieller Schadenersatz wird nur in bestimmten besonders schwerwiegenden Fällen gefordert werden - zum Beispiel bei der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen. Dieser immaterielle Schadenersatz wird in Österreich aber in eher geringer Höhe zugesprochen. Am besten nehmen Sie zur Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche Kontakt zur Internet Ombudsstelle beziehungsweise zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt auf.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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