Bekomme ich bei unerlaubten Fotos Schadenersatz?

Meist haben Sie keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Schadenersatz. Ein immaterieller Schadenersatz wird nur in schwerwiegenden Fällen (z.B. Nacktfotos) gewährt.

Unterlassung und Löschung

Wird ein Foto oder Video von Ihnen unerlaubt veröffentlicht, können Sie jedenfalls die Löschung des Fotos oder Videos verlangen. Sie haben auch einen Anspruch darauf, dass die Person, die verantwortlich für die Veröffentlichung ist, sich dazu verpflichtet, das Foto oder Video nicht wieder zu veröffentlichen (Unterlassungsanspruch). Wenn Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen und eine Unterlassungsklage einbringen, muss Ihr Gegner auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Diese Kosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen.

Schadenersatz

Bei der unerlaubten Veröffentlichung eines normalen Fotos werden Sie jedoch eher keinen oder nur einen geringen Schadenersatzanspruch haben. Nur wenn Sie aus der Veröffentlichung einen konkreten finanziellen Verlust erlitten haben (zum Beispiel, wenn Sie wegen der Veröffentlichung einen bestimmten Auftrag nicht bekommen haben), können Sie jedenfalls den Ersatz dieses Schadens verlangen. In bestimmten schwerwiegenden Fällen - zum Beispiel bei der Veröffentlichung von Nacktfotos - kann allerdings ein immaterieller Schadenersatz gefordert werden. Die Höhe eines solchen Schadenersatzanspruchs ist immer vom Einzelfall abhängig. Üblicherweise wird ein immaterieller Schadenersatz in Österreich aber in eher geringerer Höhe (ungefährer Orientierungspunkt: € 1.000) zugesprochen. Am besten nehmen Sie zur Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche Kontakt zur Internet Ombudsstelle beziehungsweise zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt auf.

Bereicherungsrechtlicher Anspruch

Neben oder anstelle eines Schadenersatzanspruchs kommt auch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch der abgebildeten Person in Frage. Wenn das Bild einer Person (z.B. Cristiano Ronaldo) zu Werbezwecken (z.B. zur Bewerbung eines Friseursalons) verwendet wird, hätte die abgbeildete Person nicht nur einen Unterlassungsanspruch; sie könnte auch einen (bereicherungsrechtlichen) Ausgleich dafür verlangen, dass ihre Bekanntheit für die Zwecke eines anderen Unternehmens verwendet wurde. Das Unternehmen erspart sich ja die Kosten, die es für einen Werbevertrag mit der bekannten Person bezahlen müsste. Ein solcher (bereicherungsrechtlicher) Ausgleichsanspruch wurde von den Gerichten aber bislang nur bei sehr bekannten Personen mit einem geldwerten Bekanntheitsgrad zugesprochen.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

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Kann ich wegen unerlaubter Fotos Strafanzeige machen?

In den meisten Fällen unerlaubter Bildveröffentlichungen müssen Sie Ihre Rechte selbst durchsetzen. Die Polizei wird nur in gravierenden Fällen tätig.

In welchen Fällen kann mir die Polizei helfen?

Liegt durch eine Bild-Veröffentlichung eine Nötigung, eine gefährliche Drohung oder Cyber-Mobbing vor, können Sie sich an die Polizei wenden. Die Polizei i...

Wie kann ich Fotos aus dem Internet löschen?

Nur die Person, die ein Foto auf ihrem Server zur Verfügung stellt (Host-Provider), kann ein Foto aus dem Internet löschen. Möglicherweise kann ein Foto ka...

An wen kann ich mich bei unerwünschten Fotos wenden?

Wenden Sie sich an die Internet Ombudsstelle! Wir beraten Sie, wie Sie weiter vorgehen können oder führen ein Streitschlichtungsverfahren durch.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Ein Foto oder Video von Ihnen darf nur unter gewissen Voraussetzungen veröffentlicht oder verbreitet werden. Das ist Ihr „Recht am eigenen Bild“.

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Letzte Änderung: 14.07.2022