Was gilt als Veröffentlichung eines Fotos?

Das Recht am eigenen Bild gilt, wenn Sie ein Foto oder Video einer Person veröffentlichen. Das bedeutet, dass sie das Foto oder Video einer größeren Gruppe von Menschen zugänglich machen. Das ist beim Posten in Sozialen Netzwerken ebenso der Fall wie beim Teilen eines Bildes in einer größeren WhatsApp-Gruppe.

Das Recht am eigenen Bild wird dann berührt, wenn Sie ein Bild veröffentlichen oder es auf eine andere Art der Öffentlichkeit zugänglich machen. Schicken Sie ein Foto an eine einzelne Person, greift das Recht am eigenen Bild noch nicht. Erreicht ein Foto aber einen größeren Personenkreis (zum Beispiel durch das „Posten“ in geschlossenen Gruppen Sozialer Netzwerke oder durch das Teilen von Fotos in größeren WhatsApp-Gruppen), wird das Recht am eigenen Bild bereits berührt. Denn jede Verbreitungshandlung, bei der das Bildnis voraussichtlich für eine Mehrzahl von Personen sichtbar wird, gilt als eine Veröffentlichung im Sinne des Rechts am eigenen Bild. Dabei muss das Bild den Personen gar nicht gleichzeitig zur Kenntnis gelangen. Das Versenden eines Fotos an einzelne Personen hintereinander kann auch schon eine „Veröffentlichung“ darstellen (RS0113458).

Man wird beim Recht am eigenen Bild auch die spezielle Funktionsweise Sozialer Netzwerke berücksichtigen müssen. Die typischen Funktionen Sozialer Netzwerke (das „Sharen“ oder „Teilen“ von Inhalten) führt nämlich dazu, dass Inhalte sehr leicht und sehr schnell vielen Personen zugänglich gemacht werden können. Daher wird das Recht am eigenen Bild beim Posten von Inhalten in Sozialen Medien leichter berührt als bei anderen Verbreitungshandlungen.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

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Muss ich mich fotografieren oder filmen lassen?

In manchen Fällen ist nicht nur die Veröffentlichung, sondern schon die bloße Aufnahme eines Fotos verboten. Es kommt auch auf Grund des Fotografen an.

Darf ich Fotos von anderen Personen auf Plattformen posten?

Wenn Sie Fotos von anderen Personen auf Sozialen Netzwerken oder Plattformen posten wollen, sollten Sie diese Personen idealerweise vorher fragen.

Darf ein Foto von mir für Werbung verwendet werden?

Ohne Ihre Zustimmung darf ein Foto von Ihnen nicht für Werbung verwendet werden. Auch ein soziales Netzwerk darf Ihr Bild nicht für Werbezwecke benutzen.

Worauf sollte ich beim Posten von Kinderfotos achten?

Fotos von Ihren Kindern auf Sozialen Netzwerken? Beachten Sie, dass auch Ihre Kinder ein Recht am eigenen Bild haben und nicht bloßgestellt werden wollen.

Darf ich eine Amtshandlung der Polizei filmen und veröffentlichen?

Grundsätzlich ist das nicht verboten. Es sind jedoch die Interessen der beteiligten Personen und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Weitere Fragen und Antworten?

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Letzte Änderung: 20.03.2024