Was hat mein Bild im Netz mit meiner Arbeit zu tun?

Heute lassen sich Privat- und Arbeitsleben nicht mehr so leicht trennen wie früher. Sie sollten daher darauf achten, welche Bilder von Ihnen im Netz kursieren, um böse Überraschungen im Arbeitsleben zu vermeiden.

Auf den ersten Blick ist vielleicht kein Zusammenhang zwischen Ihrem Arbeitsleben und Fotos, die Sie oder Ihre FreundInnen auf sozialen Netzwerken posten, erkennbar. Das eine ist Privatleben, das andere Arbeitsleben. Wenn solche Fotos von Ihnen allerdings öffentlich abrufbar sind, können Sie durchaus auch Auswirkungen auf Ihr Arbeitsleben haben. Folgende Beispiele veranschaulichen dies:


Beispiel: Finn bewirbt sich für einen neuen Job. Obwohl das erste Vorstellungsgespräch gut gelaufen ist, bekommt er bald darauf eine Absage. Er erkundigt sich bei der Personalabteilung und erfährt, dass seine Bewerbung „nicht in das Gesamtbild gepasst“ hätte. Finn googelt sich selbst und sieht, dass unzählige Fotos vom letzten Junggesellenabend auftauchen, auf dem es wild zugegangen war.


Beispiel: Hans postet auf Facebook ein Foto von seinem gemütlichen Freibadausflug. In der Früh hat er sich bei seinem Arbeitgeber jedoch krankgemeldet. Eine Arbeitskollegin sieht das Bild und meldet es dem Arbeitgeber. Daraufhin wird Hans entlassen.


Beispiel: Sabine postet auf Instagram über ihre bevorstehende Hochzeit. In ihren „Stories“ ist zu sehen wie sie offensichtlich an ihrem Arbeitsplatz ihre Einladungen gestaltet und diese 100 Mal auf Hochglanzpapier am Arbeitsdrucker ausdruckt. Daraufhin wird Sabine entlassen.


Beispiel: Jörg teilt auf seiner Facebook-Seite ein Foto eines verurteilten rechtsextremen Bloggers und kommentiert diesen Beitrag mit „Daumen hoch“. Daraufhin wird Jörg entlassen.


Beispiel: Bettina hat für ihren Freund Nacktfotos anfertigen lassen. Da Sie die bearbeiteten Abzüge per E-Mail in der Arbeitszeit erhält, entscheidet sie sich, diese sofort anzuschauen und auf ihrem Arbeits-PC runterzuladen. Versehentlich verschiebt Sabine den neuen Ordner in das geteilte Netzwerk der Abteilung. Ein gehässiger Kollege verwendet die Bilder, um Bettina zu mobben.


Beispiel: Adrian hat einen neuen Job. Stolz zeigt er seinen vielen Followern bei Instagram die Büroräumlichkeiten. Er filmt dabei seinen Schreibtisch und veröffentlicht so unbeabsichtigt geheime interne Dokumente des Unternehmens. Daraufhin wird Adrian entlassen.


Diese Beispiele zeigen, dass Ihr Bild im Netz durchaus praktische Auswirkungen auf Ihr Arbeitsleben haben kann und sich in Zeiten des Internets Privat- und Arbeitsleben nicht so leicht trennen lassen. Daher sollten Sie genau darauf achten, welche Bilder von Ihnen im Netz kursieren.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Worauf sollte ich vor einer Jobbewerbung achten?

Vor einer Jobbewerbung sollten Sie sich selbst "googlen". Versuchen Sie Bilder, die Sie schlecht aussehen lassen, entfernen zu lassen.

Darf meine Firma mein Foto auf die Website stellen?

Nach dem Recht am eigenen Bild müssen die Interessen Ihrer Firma und Ihre Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre gegeneinander abgewogen werden.

Dürfen Fotos von einer beruflichen Veranstaltung veröffentlicht werden?

Es gelten die allgemeinen Regeln des Rechts am eigenen Bild. Sie müssen aber jedenfalls über die geplante Veröffentlichung der Fotos informiert werden.

Dürfen Fotos von Kindern auf der Webseite der Schule veröffentlicht werden?

Kinder und Jugendliche verdienen einen besonderen Schutz. Daher sollten Schulen vor einer Veröffentlichung von Schulfotos eine Einwilligung einholen.

Wer muss bei der Veröffentlichung von Kinderfotos zustimmen?

Kinder können ungefähr ab dem 14. Lebensjahr selbst entscheiden, ob eine Foto von ihnen veröffentlicht werden darf oder nicht.

Weitere Fragen und Antworten?

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Letzte Änderung: 20.03.2024