Ein Foto oder Video, auf dem Sie abgebildet sind, darf nur unter gewissen Voraussetzungen veröffentlicht oder in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Das ist Ihr „Recht am eigenen Bild“.
Unter dem „Recht am eigenen Bild“ versteht man Ihr Recht darauf, dass gewisse Voraussetzungen bei einer Veröffentlichung eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind, eingehalten werden. Der sogenannte „Bildnisschutz“ soll Sie vor negativen Auswirkungen durch die Veröffentlichung Ihres Bildnisses (Foto, Video) schützen.
Das Recht am eigenen Bild bedeutet nicht, dass Ihr Bildnis (Foto, Video) nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht werden darf. Die Veröffentlichung eines „normalen“ Fotos oder Videos ist in der Regel erlaubt. Jede Bildnisveröffentlichung wird aber im Zweifel einer Interessenabwägung unterzogen. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und es wird beurteilt, welche Interessen überwiegen - die der abgebildeten Person, oder die der Person die das Foto aufnimmt und/oder veröffentlicht. In folgenden Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die Interessen der abgebildeten Person am Unterbleiben einer Aufnahme oder Veröffentlichung überwiegen:
Diese berechtigten Interessen am Unterbleiben einer Aufnahme und/oder Veröffentlichung werden jedenfalls nicht verletzt, wenn Sie Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben. Das trifft auch dann zu, wenn das Bild nachteilig für Sie ist oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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