Kontaktieren Sie die Inhaberin oder den Inhaber des Profils, auf dem das Bild veröffentlicht wurde. Will diese Person das Foto nicht löschen, können Sie sich an das Soziale Netzwerk selbst wenden.
In einem ersten Schritt sollten Sie die Inhaberin oder den Inhaber des Profils auf dem Sozialen Netzwerk (Facebook, Instagram, TikTok und Co) kontaktieren. Verlangen Sie die Löschung des Fotos oder des Videos, indem Sie erklären, dass Sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben und durch die Verbreitung Ihre berechtigten Interessen verletzt werden.
Wird das Foto oder Video trotz Ihrer Aufforderung nicht gelöscht, melden Sie das unerwünschte Foto oder Video direkt an das Soziale Netzwerk. Das Soziale Netzwerk wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls entfernen. Für eine Löschung sind vor allem die Nutzungsbedingungen oder die Gemeinschaftsstandards des Sozialen Netzwerk ausschlaggebend. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen die Gemeinschaftsstandards kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorliegen:
Beim Durchscrollen ihres Newsfeeds auf Facebook findet Gülcan einen Beitrag ihres Ex-Freunds Martin. Martin hat ein Foto von ihr gepostet mit dem Titel „Ich werde dich vernichten! Ruft mich an, wenn ihr diese Frau seht!“ Gülcan sollte diesen Beitrag unmittelbar über die Meldefunktion an das Soziale Netzwerk melden und angeben, dass es sich um einen Aufruf zu Gewalt handelt. Die Beiträge werden dann meist innerhalb von 48 Stunden gelöscht.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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