Wie kann ich Fotos aus dem Internet löschen?

Fotos oder Videos können nur von demjenigen aus dem Internet gelöscht werden, der diese Dateien auf seinem Server zur Verfügung stellt (Host-Provider). Es gibt keine zentrale Stelle, die das Internet kontrolliert. Wenn der Host-Provider das Foto oder Video nicht löscht, können Sie versuchen darauf hinzuwirken, dass zumindest die Website mit dem Bild oder Video nicht in der Suchmaschine angezeigt wird.

Am besten ist es, wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer Website oder eines Nutzerprofils die darauf geposteten Bilder wieder löscht. Oft können Sie eine solche Löschung aber nicht durchsetzen, weil die Verantwortlichen nicht erreichbar sind. Möchten oder können Sie keine Klage einbringen (zum Beispiel, weil die Person nicht ausfindig gemacht werden kann oder in einem Land außerhalb der EU wohnt), müssen Sie sich grundsätzlich damit abfinden, dass das Bild im Internet abrufbar bleibt.

In einem solchen Fall bleibt Ihnen aber noch die Möglichkeit, das Bild zumindest aus den Treffern der Suchmaschinen entfernen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Das Bild verschwindet dann nicht von der eigentlichen Quelle (Website, Soziales Netzwerk oder Ähnliches), aber zumindest aus den Suchergebnissen der Suchmaschinen. Es wird dadurch viel unwahrscheinlicher, dass andere Personen auf das Foto oder Video stoßen.

Viele Suchmaschinen bieten eigene Meldeformulare an, mit denen NutzerInnen einen Antrag auf Löschung bestimmter Suchergebnisse stellen können. Diese prüfen dann, ob Ihr Recht auf Datenschutz gegenüber dem Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegt. Geht es um Bilder aus dem Privatleben, ist eine Löschung wahrscheinlicher als bei beruflichen Daten.

Nähere Informationen zum Entscheidungsprozess und zur Häufigkeit solcher Löschungsanfragen finden Sie zum Beispiel im Google-Transparenzbericht

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

An wen kann ich mich bei unerwünschten Fotos wenden?

Wenden Sie sich an die Internet Ombudsstelle! Wir beraten Sie, wie Sie weiter vorgehen können oder führen ein Streitschlichtungsverfahren durch.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Ein Foto oder Video von Ihnen darf nur unter gewissen Voraussetzungen veröffentlicht oder verbreitet werden. Das ist Ihr „Recht am eigenen Bild“.

Hat das Recht am eigenen Bild etwas mit Urheberrecht zu tun?

Das Recht am eigenen Bild wird zwar im Urheberrechtsgesetz geregelt. Jedoch ist es etwas völlig anderes als das Urheberrecht an einem Bild.

Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?

Es kommt darauf an! Die Veröffentlichung Ihres Bildes (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert nicht immer Ihre Zustimmung.

Wie sieht eine wirksame Zustimmung aus?

Eine Zustimmung zur Fotoveröffentlichung ist nur dann wirksam, wenn Sie dabei wissen, wo und für welchen Zweck das Foto veröffentlicht werden soll.

Weitere Fragen und Antworten?

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Letzte Änderung: 20.03.2024