Wie melde ich Fotos oder Videos in Sozialen Netzwerken?

Fast alle Sozialen Netzwerke stellen eine „Meldefunktion“ direkt beim jeweiligen Foto oder Video zur Verfügung. Der Meldebutton ist meistens mit drei Punkten beschriftet.

Inhalt an das Soziale Netzwerk melden

Wenn ein Foto oder Video ohne Ihr Einverständnis in einem sozialen Netzwerk gepostet wird, sollten Sie in einem ersten Schritt den/die postende(n) NutzerIn zur Löschung auffordern. Wenn dies zwecklos ist, sollten Sie das unerwünschte Foto oder Video direkt an das Soziale Netzwerk melden. Das Soziale Netzwerk wird den gemeldeten Inhalt prüfen und gegebenenfalls entfernen. Sie können bei Ihrer Meldung meist einen Grund für Ihr Löschungsverlangen angeben. Wenn Sie darlegen können, dass der gemeldete Inhalt gegen die internen Regeln des sozialen Netzwerks ("Gemeinschaftsstandards", "Community-Richtlinien", "Nutzungsbedingungen" o.Ä.) verstößt, stehen die Chancen für eine Löschung des Inhalts gut. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen, wie Sie Inhalte am besten an das jeweilige Soziale Netzwerk melden:

Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu, wie man einen Beitrag beim jeweiligen Sozialen Netzwerk meldet, finden Sie hier.

Kein Zugriff auf Account?

Wenn Sie das Foto oder Video nicht melden können, weil Ihr Account gehackt wurde oder Sie aus einem anderen Grund keinen Zugriff mehr auf Ihren Account haben, sollten Sie über folgende Links versuchen Ihren Account zurückzubekommen:

Beschwerde bei Internet Ombudsstelle

Wenn die Meldung an das soziale Netzwerk keinen Erfolg bringt, können Sie sich an die Internet Ombudsstelle wenden. Wir können einerseits die andere Person auffordern zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen und ein Schlichtungsverfahren durchführen. Dabei nehmen wir auch eine rechtliche Einschätzung vor und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Andererseits agiert die Internet Ombudsstelle gegenüber einigen Sozialen Netzwerken als vertrauenswürdiger Hinweisgeber ("Trusted Flagger"), sodass Meldungen der Internet Ombudsstelle an das Soziale Netzwerk gesondert bearbeitet werden.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Wie kann ich gegen die Verbreitung von Nacktfotos vorgehen?

Die Veröffentlichung von intimen Fotos ist immer verboten. Nur bei Einverständnis der abgebildeten Person wird das Recht am eigenen Bild nicht verletzt.

Was gilt beim sogenanntem "Sexting"?

Die Verbreitung pornografischer Darstellungen einer minderjährigen Person steht unter strenger gesetzlicher Strafe. Das gilt aber nicht unbedingt für den f...

Bekomme ich bei unerlaubten Fotos Schadenersatz?

Meist haben Sie keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Schadenersatz. Bei Nacktfotos wird mehr Schadenersatz zugesprochen.

Kann ich wegen unerlaubter Fotos Strafanzeige machen?

In den meisten Fällen unerlaubter Bildveröffentlichungen müssen Sie Ihre Rechte selbst durchsetzen. Die Polizei wird nur in gravierenden Fällen tätig.

In welchen Fällen kann mir die Polizei helfen?

Liegt durch eine Bild-Veröffentlichung eine Nötigung, eine gefährliche Drohung oder Cyber-Mobbing vor, können Sie sich an die Polizei wenden. Die Polizei i...

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Letzte Änderung: 20.03.2024