Ihre Zustimmung ist nur dann wirksam, wenn Ihnen klar war, wofür Sie Ihre Zustimmung geben. Sie müssen wissen, in welchen Medien und für welche Zwecke ein Foto veröffentlicht wird.
Wenn die Veröffentlichung Ihres Bildnisses Ihre Zustimmung erfordert, muss eine solche Zustimmung wirksam gegeben werden. Da es sich normalerweise um digitale Bilder handelt, muss die Zustimmung auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Ihre Zustimmung ist aber nur dann wirksam, wenn Ihnen bei Abgabe Ihrer Zustimmung klar war, wofür Sie Ihre Zustimmung geben. Sie müssen erkennen können, in welchen Medien und für welche Zwecke ein Foto veröffentlicht werden wird. Eine stillschweigende Zustimmung genügt den Anforderungen des Datenschutzrechts nicht.
Eine Zustimmung kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Sie müssen immer darüber informiert werden, auf welche Weise Sie Ihre Zustimmung widerrufen können. Ihnen sollte also beispielsweise eine E-Mail-Adresse oder Website genannt werden, über die Sie Ihre Zustimmung widerrufen können. Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeit informiert werden, gilt Ihre Zustimmung nicht als wirksam erteilt. Es ist aber möglich, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht vorab verzichten (z. B. bei Modelverträgen). Selbst wenn sie eine unwiderrufliche Einwilligung gegen Entgelt erteilt haben, ist in bestimmten Fällen (z.B. bei Nacktbildern) ein späterer Widerruf ausnahmsweise dennoch möglich (4 Ob 211/03p).
Larissa sieht beim Hineingehen in einen Club zufällig einen kleinen Aushang an der Wand: „Mit Betreten des Clubs stimmen Sie zu, dass wir Fotos von Ihnen anfertigen und zu Werbezwecken veröffentlichen.“ Tatsächlich gibt Larissa beim Betreten des Clubs keine wirksame Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos. Das bloße Betreten des Clubs stellt keine ausdrückliche Zustimmungshandlung dar und sie hat zum Beispiel keine Information darüber, wo genau die Fotos veröffentlicht werden sollen oder an wen sie sich wenden kann, um ihre Zustimmung rückgängig zu machen.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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