Worauf sollte ich vor einer Jobbewerbung achten?

Vor einer Jobbewerbung sollten Sie sich genau ansehen, welche Bilder von Ihnen im Netz kursieren. Versuchen Sie Bilder, die Sie schlecht aussehen lassen, entfernen zu lassen.

Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wird Ihr möglicher Arbeitgeber Informationen über Sie einholen und Sie unter anderem auch googeln. Sie sollten daher vor einer Jobbewerbung prüfen, welche Informationen und Bilder von Ihnen im Netz öffentlich verfügbar sind. Wenn Sie Bilder von sich finden, die ein schlechtes Licht auf Sie werfen könnten, sollten Sie versuchen, diese Bilder vorab zu entfernen oder löschen zu lassen. Befinden sich diese Bilder auf Ihrem Nutzerprofil bei Sozialen Netzwerken, können Sie die Bilder selbst entfernen oder die Privatsphäre-Einstellungen ändern, damit die Bilder nicht mehr öffentlich abrufbar sind. Wie Sie Ihre Privatsphäre-Einstellungen überprüfen oder ändern können, finden Sie in den Privatsphäre-Leitfäden von saferinternet.at. Haben Freunde peinliche Fotos von Ihnen auf deren Facebook-Profil gepostet, sollten Sie Ihre Freunde auffordern, diese Fotos zu entfernen. Haben Sie dabei Probleme, unterstützt Sie die Internet Ombudsstelle.

Tipp: Überprüfen Sie Ihren digitalen Fußabdruck aus der Perspektive einer fremden Person! Googeln Sie Ihren Namen, führen Sie eine umgekehrte Bildersuche in der Suchmaschine durch und überprüfen Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihrer Profile in den Sozialen Netzwerken.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Darf meine Firma mein Foto auf die Website stellen?

Nach dem Recht am eigenen Bild müssen die Interessen Ihrer Firma und Ihre Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre gegeneinander abgewogen werden.

Dürfen Fotos von einer beruflichen Veranstaltung veröffentlicht werden?

Es gelten die allgemeinen Regeln des Rechts am eigenen Bild. Sie müssen aber jedenfalls über die geplante Veröffentlichung der Fotos informiert werden.

Dürfen Fotos von Kindern auf der Webseite der Schule veröffentlicht werden?

Kinder und Jugendliche verdienen einen besonderen Schutz. Daher sollten Schulen vor einer Veröffentlichung von Schulfotos eine Einwilligung einholen.

Wer muss bei der Veröffentlichung von Kinderfotos zustimmen?

Kinder können ungefähr ab dem 14. Lebensjahr selbst entscheiden, ob eine Foto von ihnen veröffentlicht werden darf oder nicht.

Meine Schüler posten komische Fotos von mir auf sozialen Medien. Was tun?

In solchen Fällen wird meist das Recht am eigenen Bild verletzt. Im Extremfall könnte es sich auch „Beleidigung“ gemäß § 115 Strafgesetzbuch handeln.

Weitere Fragen und Antworten?

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Letzte Änderung: 20.03.2024