Eine Bewertungsplattform (auch Bewertungsportal oder Bewertungswebseite) ist eine Webseite oder ein Portal, auf der Personen ihre Erfahrungen zu Produkten, Unternehmen, Dienstleistungen, ArbeitgeberInnen oder Ähnlichem austauschen können.
Viele positive Bewertungen innerhalb eines kurzen Zeitraums, eine sehr blumige Sprache oder keine Bewertungen von verifizierten Käufern können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um gefälschte Bewertungen handelt.
Zahlt ein Unternehmen dafür, dass es auf einer Bewertungsplattform besonders sichtbar dargestellt oder ein Produkt weit vorne angezeigt wird, müssen die BetreiberInnen dies kennzeichnen. Oftmals sind solche Inhalte mit den Wörtern „Anzeige“, „Werbung“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet.
Grundsätzlich muss die Betreiberin oder der Betreiber einer Bewertungsplattform eine negative Bewertung nicht löschen, wenn ein Unternehmen dies verlangt. Ein Unternehmen kann nur dann eine Löschung verlangen, wenn die Bewertung rechtswidrig ist.
Welche Rechte Sie als Nutzerin oder Nutzer als auch die PlattformbetreiberInnen haben, ist meist in den allgemeinen Nutzungsbedingungen festgeschrieben. Eine willkürliche Löschung oder Sperrung von Bewertungen ist darin meist nicht vorgesehen. Verstoßt eine Bewertung jedoch gegen die Nutzungsbedingungen, können diese Bewertungen durchaus gelöscht werden.
Bewertungsplattformen werden immer zentraler und betreffen nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen. Dadurch wird die Frage, ob sich jede Person oder jedes Unternehmen bewerten lassen muss, zunehmend wichtiger. Um diese Frage zu beantworten, müssen das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Person oder des Unternehmens gegen das Interesse der Allgemeinheit an Information abgewogen werden.
Wenn Sie ein Produkt oder ein Unternehmen bewerten, dürfen Sie nicht die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreiten. Werden Sie daher nicht beleidigend und schreiben Sie keine Unwahrheiten oder Übertreibungen beim Bewerten.
Wenn Sie eine Bewertung veröffentlichen, die die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreitet, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen gegen Sie geltend machen.
Wenn Sie eine Aufforderung von einem Unternehmen oder dessen Rechtsanwaltskanzlei erhalten, dass Sie eine bestimmte Bewertung löschen müssen, sollten Sie prüfen, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Ist die abgegebene Bewertung rechtswidrig, sollten Sie die Bewertung löschen und die Löschung dem Unternehmen mitteilen.
Aufgrund des Datenschutzrechts sind BetreiberInnen von Bewertungsplattformen zur Geheimhaltung Ihrer Daten verpflichtet. Haben Sie durch eine Bewertung jedoch rechtswidrig gehandelt, tritt die Auskunftspflicht in Kraft und die Daten müssen weitergegeben werden.
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