Eine Bewertungsplattform ist eine Webseite, auf der Personen Produkte, Unternehmen, Restaurants usw. bewerten und ihre Erfahrungen dazu austauschen können.
Viele einwandfrei positive Bewertungen, eine blumige Sprache oder kaum Bewertungen von verifizierten Käufern können Hinweise auf Fake-Bewertungen sein.
Zahlt ein Unternehmen dafür, dass es auf einer Bewertungsplattform besonders sichtbar dargestellt oder ein Produkt weit vorne angezeigt wird, müssen die BetreiberInnen dies kennzeichnen. Oftmals sind solche Inhalte mit den Wörtern „Anzeige“, „Werbung“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet.
Eine 1-Stern-Bewertung ohne Begründung ist zulässig. Sie ist nur dann rechtswidrig, wenn sie ohne Tatsachengrundlage oder in reiner Beleidigungsabsicht abgegeben wird.
Die Beweislast ist - abhängig von der Art der Äußerung - unterschiedlich verteilt. Bei rein subjektiven beleidigenden Äußerungen muss die bewertende Person beweisen, dass der negativen Äußerung wahre Tatsachen zugrunde lagen. Bei überprüfbaren Tatsachenbehauptungen muss das bewertete Unternehmen beweisen, dass die behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen.
Wenn Sie eine Bewertung veröffentlichen, die die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreitet, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen gegen Sie geltend machen.
Welche Rechte Sie als Nutzerin oder Nutzer als auch die PlattformbetreiberInnen haben, ist meist in den allgemeinen Nutzungsbedingungen festgeschrieben. Eine willkürliche Löschung oder Sperrung von Bewertungen ist darin meist nicht vorgesehen. Verstoßt eine Bewertung jedoch gegen die Nutzungsbedingungen, können diese Bewertungen durchaus gelöscht werden.
Bewertungsplattformen werden immer zentraler und betreffen nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen. Dadurch wird die Frage, ob sich jede Person oder jedes Unternehmen bewerten lassen muss, zunehmend wichtiger. Um diese Frage zu beantworten, müssen das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Person oder des Unternehmens gegen das Interesse der Allgemeinheit an Information abgewogen werden.
Aufgrund des Datenschutzrechts sind BetreiberInnen von Bewertungsplattformen zur Geheimhaltung Ihrer Daten verpflichtet. Haben Sie durch eine Bewertung jedoch rechtswidrig gehandelt, tritt die Auskunftspflicht in Kraft und die Daten müssen weitergegeben werden.
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