Welche Rechte Sie als Nutzerin oder Nutzer als auch die PlattformbetreiberInnen haben, ist meist in den allgemeinen Nutzungsbedingungen festgeschrieben. Eine willkürliche Löschung oder Sperrung von Bewertungen ist darin meist nicht vorgesehen. Verstoßt eine Bewertung jedoch gegen die Nutzungsbedingungen, können diese Bewertungen durchaus gelöscht werden.
Bei der Registrierung für eine Bewertungsplattform schließen Sie als Nutzerin oder Nutzer mit den BetreiberInnen einen Vertrag über die Nutzung der Bewertungsplattform zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen ab. Diese allgemeinen Nutzungsbedingen sehen normalerweise bestimmte Regeln vor, nach denen die Bewertungsplattform von Ihnen genutzt werden darf. Oftmals wird dies auch „Netiquette“ genannt. Die Nutzungsbedingungen begründen ein sogenanntes „virtuelles Hausrecht“ der PlattformbetreiberInnen und sehen normalerweise auch gewisse Sanktionen beim Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor, wie zum Beispiel die Sperre von NutzerInnen. Verstoßen Ihre Bewertungen gegen die Regeln und damit gegen das virtuelle Hausrecht, sind die PlattformbetreiberInnen daher in der Regel berechtigt, eine bestimmte Bewertung zu löschen oder den Vertrag mit Ihnen sofort zu kündigen.
Es ist fraglich, ob PlattformbetreiberInnen Bewertungen löschen dürfen, wenn diese nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und in den Nutzungsbedingungen eine solche willkürliche Löschung oder Sperre nicht vorgesehen ist. Dies würde eine Vertragsverletzung darstellen. In diesem Fall könnten Sie wohl einfordern, dass Ihre Bewertung wiederhergestellt wird. Sofern die Nutzung des Dienstes kostenlos ist, werden PlattformbetreiberInnen dennoch den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen können. Auf diese Weise könnte auch eine endgültige Löschung der Bewertung herbeigeführt werden.
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Online-Bewertungen"? Sie haben eine andere Frage?