Bewertungsplattformen werden immer zentraler und betreffen nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen. Dadurch wird die Frage, ob sich jede Person oder jedes Unternehmen bewerten lassen muss, zunehmend wichtiger. Um diese Frage zu beantworten, müssen das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Person oder des Unternehmens gegen das Interesse der Allgemeinheit an Information abgewogen werden.
Erhält ein Unternehmen sehr viele negative Bewertungen, kann es ein Interesse daran haben, dass sein Profil von der Bewertungsplattform entfernt wird. Für das Unternehmen wäre dies vorteilhaft, da sich so potenzielle KonsumentInnen nicht mehr von den negativen Erfahrungsberichten abschrecken lassen können. Gleichzeitig würde den KonsumentInnen eine möglicherweise wertvolle Informationsquelle genommen, weil sie die (negativen) Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr lesen können.
Außerdem werden zunehmend auch AkteurInnen, die nicht im Wettbewerb zueinander am Markt stehen, im Internet bewertet. Beim Dienstleistungs-Unternehmen „Uber“ werden bereits die Fahrgäste von den FahrerInnen bewertet und umgekehrt. Auch die Bewertung von Lehrenden wird seit einiger Zeit diskutiert.
Aufgrund dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, ob sich jede Person und jedes Unternehmen bewerten lassen muss oder ob eine Person oder ein Unternehmen von einer Bewertungsplattform verlangen kann, dort nicht mehr angezeigt zu werden.
Bei der Bewertung eines Unternehmens oder einer Person stehen einander das Persönlichkeitsrecht der Person oder des Unternehmens und das Recht auf freie Meinungsäußerung der bewertenden Person sowie das Interesse der Allgemeinheit an Information auf der anderen Seite gegenüber. Im Einzelfall müssen diese beiden Interessen gegeneinander abgewogen werden.
Die Frage, ob sich eine Person oder ein Unternehmer auf einer Bewertungsplattform bewerten lassen muss, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Folgende Kriterien können für die Beurteilung wichtig sein:
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