Wenn Sie eine Bewertung veröffentlichen, die die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreitet, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen gegen Sie geltend machen.
Ob eine Bewertung im rechtswidrig und nicht verfasst hätten werden dürfen, muss jeweils im Einzelfall geklärt werden („Muss ich eine negative Bewertung auf Verlangen löschen?“). Wenn die Veröffentlichung einer Bewertung allerdings rechtswidrig war, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen theoretisch Schadenersatz, die Löschung der Bewertung, einen öffentlichen Widerruf und die Unterlassung der Abgabe solcher Bewertungen in der Zukunft verlangen.
Allgemein hat der Anspruch auf Löschung der Bewertung und der Anspruch auf Unterlassung der Abgabe solcher Bewertungen in der Zukunft die größte praktische Bedeutung. Der Schadenersatzanspruch (bezüglich des aufgrund der Bewertung eingetreten Schadens) spielt normalerweise eine geringere Rolle. Für einen konkreten Schadenersatzanspruch müsste nämlich der unmittelbare Zusammenhang zwischen der abgegebenen Bewertung und dem eingetretenen Schaden bewiesen werden; dies ist praktisch aber kaum möglich, weil ein Schaden wie beispielsweise ein Umsatzrückgang auf unterschiedlichste Gründe zurückgeführt werden kann. Ein immaterieller Schaden wie eine subjektiv empfundene Beleidigung oder eine Rufschädigung wird außerdem nur unter ganz eingeschränkten Umständen ersetzt.
Unternehmen haben in der Regel primär ein Interesse daran, dass eine rechtswidrige (negative) Äußerung wieder von ihrem Profil entfernt wird. Daher erhalten die bewertende Nutzerin bzw. der bewertende Nutzer in dem meisten Fällen zunächst ein einfaches Schreiben des Unternehmens, in dem sie/er aufgefordert wird, die gegenständliche Bewertung zu entfernen. Das Unternehmen kann aber auch eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Verfassen eines solchen Aufforderungsschreiben beauftragen und darauf den Ersatz der Kosten der Rechtsanwaltskanzlei verlangen. Entfernen Sie die Bewertung trotz Abmahnung nicht und zeigen auch keine Bereitschaft, in Zukunft Bewertungen dieser Art zu unterlassen, kann das Unternehmen eine Klage bei Gericht (in der Regel eine Klage auf Unterlassung) einbringen. Wenn die Bewertung tatsächlich rechtswidrig und die Klage damit begründet ist, hätte Sie letztlich die gesamten Gerichtskosten für beide Seiten zu tragen.
Daher sollten Sie möglichst schnell abklären lassen, ob Ihre Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist, wenn Sie ein Aufforderungsschreiben erhalten. Die Internet Ombudsstelle steht für eine rechtliche Abklärung zur Verfügung.
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