Gibt es beim Privatkauf ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Bei einem Privatkauf haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht, wonach Sie einen online abgeschlossenen Kaufvertrag binnen 14 Tagen widerrufen können, gilt nur für Verträge zwischen KonsumentInnen und Unternehmen. Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf (= Vertrag zwischen zwei Privatpersonen) gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Beide Parteien sind an den abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden und können nicht einseitig davon zurücktreten. Nur wenn eine Seite Ihre Verpflichtung nicht erfüllt (z.B. den Kaufpreis nicht bezahlt oder die Ware nicht liefert), kann die andere Seite vom Vertrag zurücktreten.

Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zum Beispiel Willhaben, Shpock, Kleiderkreisel) muss es sich nicht immer um einen Privatkauf handeln. Manchmal werden Waren auf Kleinanzeigeplattformen auch von Unternehmern angeboten. Ob Ihr Vertragspartner Unternehmer oder Unternehmerin ist, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Dafür ist nicht ausschlaggebend, ob Ihr Gegenüber einen professionellen Webshop betreibt, sondern ob er/sie tatsächlich unternehmerisch tätig ist. Eine unternehmerische Tätigkeit kann sich etwa darin zeigen, dass die verkaufende Person sehr oft Anzeigen schaltet und diese sehr ansprechend gestaltet, dabei immer wieder gleichartige Waren anbietet und über ein erhöhtes technisches und rechtliches Wissen verfügt (siehe EuGH 4. Oktober 2018, C 105/17, Rs Kamenova). Prüfen Sie, ob die den Kaufvertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen abgeschlossen haben. Wenn Sie den Kaufvertrag mit einem Unternehmen geschlossen haben, können Sie den Kaufvertrag noch binnen 14 Tagen widerrufen.

Wer haftet für einen Verlust der Ware beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware verloren geht, sollte der Verkäufer dem Käufer die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

Wer trägt die Verantwortung für Schäden beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware am Weg beschädigt wird, sollte der Verkäufer dem Käufer den Schadenersatzanspruch gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

Was kann ich tun, wenn ich ein schlechtes Produkt erhalten habe?

Wenn Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben, müssen Sie Gewährleistung geltend machen. Diese kann jedoch zwischen Privatpersonen ausgeschlossen werden.

Wer muss bei Rückabwicklung die Portokosten tragen?

In einem Gewährleistungsfall muss auch bei einem Privatkauf /-verkauf der Verkäufer die Portokosten für die Rücksendung der Ware tragen.

Handelt es sich bei Nichtlieferung oder bei Verkauf einer defekten Ware um Betrug?

Nur wenn Sie der/die Verkäufer:in bewusst täuschen wollte, handelt es sich um einen Betrugsfall. Dann sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

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Letzte Änderung: 23.03.2022