Handelt es sich bei Nichtlieferung oder bei Verkauf einer defekten Ware um Betrug?

Nur wenn Sie der/die VerkäuferIn bewusst täuschen und zu einer unbegründeten Überweisung verleiten wollte, handelt es sich um einen Betrugsfall. In diesem Fall sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wenn Sie trotz Vorab-Überweisung des Kaufpreises keine Ware erhalten, kann ein Betrugsfall vorliegen. Die Nicht-Lieferung kann aber natürlich auch andere Gründe haben. So kann die Ware auf dem Versandweg verloren gegangen sein oder der:die Verkäufer:in kann schlichtweg vergessen haben, die Ware zu versenden. Vom Betrug im strafrechtlichen Sinn spricht man nur dann, wenn der Verkäufer in Bereicherungsabsicht nur vorgespiegelt hat, Ihnen eine Ware zu verkaufen, Sie aber in Wahrheit nur zu einer Überweisung von Geld verleiten wollte. Wenn sich der:die Verkäufer:in nach ihrer Überweisung gar nicht mehr meldet, ist das Anzeichen für einen Betrug.

Wenn Sie eine defekte Ware erhalten haben, muss auch nicht Betrug vorliegen. Es würde sich nur dann um einen Betrug handeln, wenn Sie der Verkäufer bewusst getäuscht hat, um Sie zur Überweisung des vollen Kaufpreises für eine mangelfreie Ware zu verleiten. Es kann aber natürlich sein, dass dem:der Verkäufer:in der Defekt gar nicht aufgefallen war oder der Defekt erst später eingetreten ist.

Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten Sie eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Sie sollten dazu alle Unterlagen, die den Betrug belegen könnten (zB Screenshots, E-Mails, Chatprotokolle, Überweisungsbelege etc.), sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) werden daraufhin möglicherweise weitere Ermittlungen anstellen und versuchen, den Täter ausfindig zu machen. Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) können von den Kleinanzeigeplattformen auch weitere Nutzerdaten anfordern. Wenn ein Strafverfahren geführt wird, können Sie sich dem Strafverfahren als Opfer (Privatbeteiligter) anschließen, um Schadenersatzansprüche (Rückzahlung des überwiesenen/abgebuchten Betrags) gegen die Täter geltend zu machen.

Zusätzlich können Sie auch den:die betrügerische:n Nutzer:in auch bei der Kleinanzeigenplattform melden, damit der:die Nutzer:in gesperrt wird und keine weiteren Personen diesem:r Nutzer:in zum Opfer fallen (z.B. über das Anfrageformular auf Willhaben).

Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?

Wenn Sie Geld von Ihrem Vertragspartner wollen, müssen Sie sich an die Gerichte wenden. Sie brauchen für eine Klage unter EUR 5.000,- keinen Rechtsanwalt.

Was ist ein Privatkauf bzw. -verkauf?

Beim Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zB Willhaben) handelt es sich meist um einen Privatkauf. Bei solchen Verträgen gilt kein Konsumentenschutzrecht...

Wann und wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Kaufvertrag kommt durch eine Einigung über Ware und Preis zustande. Ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden.

Gibt es beim Privatkauf ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Beim Privatkauf handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen. Dabei besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Wer haftet für einen Verlust der Ware beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware verloren geht, sollte der Verkäufer dem Käufer die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

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Letzte Änderung: 20.03.2024