Bei Ihren Einkäufen bei ausländischen Onlineshops können Sie sich normalerweise auf die österreichischen Konsumentenschutzvorschriften berufen.
Wenn Sie bei einem ausländischen Onlineshop etwas bestellen, ist grundsätzlich österreichisches Recht anwendbar (Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht – Rom I - Verordnung). Dies aber nur dann, wenn der Online-Shop seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet. Eine Ausrichtung auf den österreichischen Markt wird durch folgende Punkte indiziert, die aber nicht alle zutreffen müssen:
Die Vereinbarung eines anderen Rechts (Rechtswahl) ist grundsätzlich möglich – dies erfolgt häufig in den AGB des Unternehmens. Allerdings bleibt dadurch der Schutz durch österreichisches Konsumentenschutzrecht bestehen, falls dieses für Sie günstiger ist („Günstigkeitsvergleich“). Wenn der ausländische Onlineshop in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweist, dass ausländisches Recht zur Anwendung gelangt, können Sie sich dennoch auf die zwingenden österreichischen Konsumentenschutzvorschriften berufen.
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Probleme beim Warenkauf"? Sie haben eine andere Frage?