Müssen sich ausländische Onlineshops an Konsumentenschutzrecht halten?

Bei Ihren Einkäufen bei ausländischen Onlineshops können Sie sich normalerweise auf die österreichischen Konsumentenschutzvorschriften berufen.

Wenn Sie als Konsument:in bei einem ausländischen Onlineshop etwas bestellen, ist grundsätzlich österreichisches Recht anwendbar (Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht – Rom I - Verordnung). Dies aber nur dann, wenn der Onlineshop seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet. Eine Ausrichtung auf den österreichischen Markt wird durch folgende Punkte indiziert, die aber nicht alle zutreffen müssen:

  • Die Produktbeschreibungen werden auch auf Deutsch bereitgestellt.
  • Preise werden in Euro angezeigt.
  • Es wird auf anderen österreichischen Webseiten Werbung geschaltet.
  • Es werden Bewertungen von österreichischen Kund:innen angezeigt.
  • Die verwendete Domain endet mit „.at“.
  • Die Telefonnummer hat eine österreichische Vorwahl.

Die Vereinbarung des Rechts eines anderen Landes (Rechtswahl) ist grundsätzlich möglich – dies erfolgt häufig in den AGB des Unternehmens. Allerdings bleibt trotz der Vereinbarung eines anderen Rechts der Schutz durch österreichisches Konsumentenschutzrecht bestehen, wenn dieses für Sie günstiger ist („Günstigkeitsvergleich“). Wenn der ausländische Onlineshop in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen also darauf hinweist, dass auf Verträge das Recht seines Landes zur Anwendung gelangt, können Sie sich dennoch auf die zwingenden österreichischen Konsumentenschutzvorschriften berufen.

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Letzte Änderung: 20.03.2024