Beim Kauf von einer Privatperson über eine Kleinanzeigenplattform gilt kein Konsumentenschutzrecht (kein Rücktrittsrecht, Gewährleistungsausschluss möglich usw.).
Auf einer Kleinanzeigenplattform verkaufen meistens Privatpersonen unterschiedliche Waren. So wie Sie nach Entrümpelung Ihres Kellers Waren dort verkaufen können, machen es auch andere Privatpersonen. Verbraucherschutzgesetze greifen aber nur bei Verträgen zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen. So gilt bei Verträgen zwischen Privatpersonen kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Privatpersonen müssen auch kein Impressum angeben und können außerdem das Gewährleistungsrecht ausschließen. In diesem Fall ist das Ihr Risiko, wenn eine Ware kurz nach dem Kauf kaputt wird.
Achtung: Sie können von einem Kauf mit einer Privatperson nicht mehr zurücktreten. Beide Seiten sind an den Kaufvertrag gebunden.
Kaufen Sie dagegen Ware in einem Online-Shop, schließen Sie einen Kaufvertrag mit einem Unternehmen. Es muss Ihnen genaue Vertragsbedingungen (AGB) zur Verfügung stellen, Sie über Ihr Rücktrittsrecht informieren, Gewährleistungsansprüche erfüllen, exakte Produktbeschreibungen anbieten, Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen und vieles mehr.
Tipp: Möchten Sie beim Kauf auf Nummer sicher gehen die Möglichkeit haben, die Ware zurückzugeben, dann kaufen Sie von einem Online-Shop.
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