Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, einen online abgeschlossenen Vertrag ohne Grund zu widerrufen. Ihre Gewährleistungsrechte gelten hingegen für den Fall, dass Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben.

Mit dem Widerrufsrecht (=gesetzliches Rücktrittsrecht) können Sie einen online abgeschlossenen Vertrag mit einem Unternehmen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen rückgängig machen (siehe FAQ Rücktrittsrecht). Das gesetzliche Rücktrittsrecht soll es Ihnen ermöglichen, es sich noch einmal anders zu überlegen. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen können Sie allerdings nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.

Nach dem Gewährleistungsrecht dagegen können Sie eine Ware reklamieren, die bereits bei der Lieferung defekt war oder nach einer Weile nicht mehr funktioniert (siehe „Wie übe ich meine Gewährleistungsrechte aus“). Sie können Ihre Gewährleistungsrechte innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Lieferung ausüben. Wenn der Mangel bzw. Fehler innerhalb des ersten Jahres auftritt, wird vermutet, dass diese bereits im Zeitpunkt der Lieferung einen Fehler hatte (§ 11 Abs 1 Verbrauchergewährleistungsgesetz). Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte ausüben, außer der/die Verkäufer:in kann beweisen, dass der Fehler nicht bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorgelegen, sondern erst nachträglich eingetreten ist.

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Letzte Änderung: 20.03.2024