Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zum Beispiel Willhaben, Shpock, Vinted) handelt es sich meist um einen Privatkauf bzw. -verkauf. Dabei schließen zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag miteinander. Bei solchen Verträgen gilt kein Konsumentenschutzrecht.
Wenn Sie als Käufer:in oder Verkäufer:in einen Kaufvertrag mit einer anderen Privatperson schließen, handelt es sich um einen Privatkauf bzw. -verkauf. Dabei schließen nicht ein:e Konsument:in und ein Unternehmen einen Kaufvertrag, sondern es gehen zwei Privatpersonen miteinander eine Vereinbarung ein. Für einen Privatkauf- bzw. verkauf („Consumer to Consumer - C2C“) gelten andere Regeln als bei einem Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen („Business to Consumer - B2C“).
Bei einem Privatkauf- bzw. verkauf (C2C) gilt kein Konsumentenschutzrecht. Dies bedeutet, dass der:die Käufer:in im Gegensatz zu sonstigen Internetbestellungen den Vertrag nicht binnen 14 Tagen widerrufen kann. Auch trägt der:die Käufer:in das Risiko, dass die Ware am Transportweg verloren geht. Außerdem lässt sich bei einem Privatkauf- bzw. verkauf (C2C) die Anwendung des Gewährleistungsrechts ausschließen; im Fall des Gewährleistungsausschlusses kann der:die Käufer:in einen Mangel der Ware nicht reklamieren.
Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zum Beispiel Willhaben, Shpock, Kleiderkreisel) muss es sich nicht immer um einen Privatkauf handeln. Manchmal werden Waren auf Kleinanzeigeplattformen auch von Unternehmern angeboten. Ob Ihr Vertragspartner Unternehmer oder Unternehmerin ist, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Dafür ist nicht ausschlaggebend, ob Ihr Gegenüber einen professionellen Webshop betreibt, sondern ob er/sie tatsächlich unternehmerisch tätig ist. Eine unternehmerische Tätigkeit kann sich etwa darin zeigen, dass die verkaufende Person sehr oft Anzeigen schaltet und diese sehr ansprechend gestaltet, dabei immer wieder gleichartige Waren anbietet und über ein erhöhtes technisches und rechtliches Wissen verfügt (siehe EuGH 4. Oktober 2018, C 105/17, Rs Kamenova). Aufgrund einer neuen EU-Regelung (Modernisierung Verbraucherrechte-RL) muss erst spätestens ab Mai 2022 klar erkennbar sein, ob Sie von einer Privatperson oder einem Unternehmen kaufen. Derzeit gibt es eine solche Hinweispflicht noch nicht.
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