Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?

Wenn Sie Geld von Ihrem Vertragspartner wollen, müssen Sie sich an die Gerichte wenden. Sie brauchen für eine Klage unter EUR 5.000,- keinen Rechtsanwalt. Sie können dafür einfach Formulare verwenden und eine Klage elektronisch einbringen.

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner (zum Beispiel auf Bezahlung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrags) geltend machen wollen, müssen Sie sich an die Gerichte wenden und eine Klage einbringen. Für Klagen auf eine Geldleistung unter EUR 5.000,- müssen Sie nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Sie können diese Klage selbst einbringen. Auf der Website des Justizministeriums werden Formulare für eine Klage auf Geldleistung zur Verfügung gestellt. Außerdem können Sie sich am Amtstag eines Bezirksgerichts kostenlos zu Ihrem Fall beraten und beim Einbringen einer Klage unterstützen lassen.

Um eine Klage einbringen zu können, müssen Sie jedenfalls den Namen und die Adresse Ihres Vertragspartners kennen. Sofern Sie nicht den vollständigen Namen und die Adresse Ihres Vertragspartners kennen, können Sie den Betreiber der Kleinanzeigenplattform um Auskunft über den bei der Kleinanzeigenplattform gespeicherten Daten ersuchen. Nach § 13 Abs 3 E-Commerce-Gesetz muss Ihnen der Betreiber der Kleinanzeigenplattform Auskunft über den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse geben, sofern Sie ein begründetes Interesse an der Identität des Nutzers darlegen können sowie erklären, dass Sie diese Daten für die Rechtsverfolgung brauchen. Andere Nutzerdaten (IP-Adresse usw.) wird die Kleinanzeigenplattform nur an Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft usw.) im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weitergeben.

Wenn Sie nur den Namen Ihres Vertragspartners kennen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Sie müssen dafür neben dem Namen nur ein zusätzliches Merkmal über die Person (zum Beispiel die Postleitzahl oder die Staatsangehörigkeit) angeben können. Sie können einen Antrag auf Meldeauskunft auch elektronisch stellen. Für eine Abfrage aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) muss eine Gebühr von EUR 3,30,- bezahlt werden.

Was ist ein Privatkauf bzw. -verkauf?

Beim Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (zB Willhaben) handelt es sich meist um einen Privatkauf. Bei solchen Verträgen gilt kein Konsumentenschutzrecht...

Wann und wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Kaufvertrag kommt durch eine Einigung über Ware und Preis zustande. Ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden.

Gibt es beim Privatkauf ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Beim Privatkauf handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen. Dabei besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Wer haftet für einen Verlust der Ware beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware verloren geht, sollte der Verkäufer dem Käufer die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

Wer trägt die Verantwortung für Schäden beim Transport?

Wenn beim Privatkauf die Ware am Weg beschädigt wird, sollte der Verkäufer dem Käufer den Schadenersatzanspruch gegenüber dem Postdienstleister abtreten.

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Probleme beim Warenkauf"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 04.04.2024