Wer ist Urheber bzw. Urheberin eines Werks?

UrheberIn eines Werks ist grundsätzlich immer jene Person, die das Werk geschaffen hat. Nur Menschen können Urheber sein. Juristische Personen (GmbH, Verein usw.) oder Tiere können keine Urheber sein.

Bei der Frage der Urheberschaft kommt es nicht auf die Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit an. Auch Kinder oder psychisch kranke Menschen können Urheber sein. Juristische Personen (GmbH, Verein usw.) können zwar Verwertungsrechte bzw. Nutzungsrechte erwerben, können aber selbst keine Urheber sein. Im Internet findet man Berichte über von Affen gemachte Fotos. Mangels Rechtsfähigkeit kommen Tiere jedoch nicht als Urheber in Frage. Bei gewerbsmäßig hergestellten sehr einfachen Fotos (zum Beispiel Passfotos) gilt der Inhaber des Unternehmens als „Hersteller“. Dies kann auch eine juristische Person sein.

Die Person, die bei Fotos, Grafiken oder anderen Werken als Urheber bezeichnet wird, gilt als Urheber bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Urheberschaft bestritten wird. Bei der Urheberbezeichnung kann sowohl der wahre Name, ein Deckname oder ein Künstlerzeichen gebraucht werden.

Was ist ein Werk im urheberrechtlichen Sinn?

Nicht jede Zeichnung oder jeder Text ist automatisch ein Werk im urheberrechtlichen Sinn. Es muss eine gewisse Originalität vorliegen. Fotos gelten meist a...

Ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt?

Praktisch jedes Fotos ist rechtlich geschützt. Denn auch einfache Fotos genießen als sogenannte Lichtbildwerke rechtlichen Schutz.

Habe ich ein Recht auf eine Privatkopie?

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kopie von einem Werk (Foto, Film, Grafik usw.) für Ihren privaten Gebrauch machen. Sie dürfen dabei aber k...

Was ist eine Creative Commons–Lizenz?

Sie können Fotos und andere Werke, die unter einer Creative Commons - Lizenz zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich kostenlos nutzen. Sie müssen alle...

Wie muss die Urhebernennung bei der Veröffentlichung eines Werks erfolgen?

Der Urheber bzw. die Urheberin hat ein Recht darauf, dass er/sie als UrheberIn des Werkes genannt wird. Er/Sie kann entscheiden, ob er überhaupt und, wenn ...

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Letzte Änderung: 20.03.2024