Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso eine Social Media-Plattform Ihr Konto sperren oder deaktivieren könnte („Kontosperren bei Facebook und Instagram – Was Sie dagegen tun können“). Meist ist ein Verstoß gegen die internen Regeln der Social Media - Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) der Grund dafür. Nach den Nutzungsbedingungen zieht ein Verstoß gegen die internen Regeln nämlich meist eine Verwarnung, eine temporäre Sperre (z. B. eine 30-tägige Sperre oder eine Einschränkung bestimmter Funktionen) oder eine dauerhafte Sperre des Kontos nach sich.
Wenn eine Social Media - Plattform Ihr Konto sperrt oder einschränkt, muss sie Ihnen nach Art 17 Abs 3 Digital Services Act (DSA) eine genaue Begründung für die Kontosperre geben. Die Begründung sollte die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, und eine Information über die verletzte gesetzliche oder vertragliche Bestimmung beinhalten.
Sie können darauf innerhalb von sechs Monaten bzw. 180 Tagen eine Beschwerde bzw. einen Einspruch gegen die Kontosperre bei der Plattform erheben (vgl. „Internes Beschwerdemanagementsystem“ nach Art 20 Digital Services Act). Die verschiedenen Plattformen bieten unterschiedliche Formulare und Informationen dafür an:
Die Online-Plattformen muss Ihren eingereichten Einspruch rasch und sorgfältig prüfen. Wenn sich Ihr Einspruch als berechtigt herausstellt, so muss die Online-Plattform die Sperre Ihres Kontos rückgängig machen.
Wenn Ihr Profil trotz Einspruchs unrechtmäßig gesperrt bleibt, können Sie gemäß Art 21 Gesetz über digitale Dienste („Digital Services Act“) eine Streitbeilegungsstelle anrufen, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zur Frage der Kontosperre einzuleiten. Die Online-Plattform muss sich zwar am Streitbeilegungsverfahren beteiligen und der Schlichtungsstelle Informationen bereitstellen. Die Schlichtungsstelle kann allerdings keine verbindliche Entscheidung treffen oder die Online-Plattform dazu zwingen, eine Kontosperre aufzuheben. Die Streitbeilegung ist für Sie in der Regel (fast) kostenlos. Hingegen muss die Online-Plattform die gesamten Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen, wenn die Schlichtungsstelle Ihre Beschwerde als berechtigt ansieht und eine Aufhebung der Kontosperre empfiehlt.
Sie können jede Streitbeilegungsstelle anrufen, die für die betreffende Art von Streitigkeit (d. h. Kontosperre) bzw. die jeweilige Plattform zertifiziert ist und mit ihrem Fachwissen den vorliegenden Streitfall behandeln kann. Die Stelle muss nicht notwendigerweise im Land Ihres Wohnsitzes ansässig sein, sofern sie die Streitigkeit in der entsprechenden Sprache beilegen kann.
Folgende Schlichtungsstellen kommen beispielsweise in Frage:
Auf der Webseite der Europäischen Kommission können Sie alle außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen finden, die für die Beilegung von Streitigkeiten über die Moderation von Inhalten zwischen Nutzern und Online-Plattformen zertifiziert wurden. Die Zahl der zertifizierten Schlichtungsstellen wird laufend größer.
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Letzte Änderung: 11.11.2025