Mein Konto wurde gesperrt. Was tun?

  • Sie können gegen die Sperre Ihres Kontos bei der Social Media - Plattform Einspruch erheben.
  • Die Online-Plattform sollte die Kontosperre dann noch einmal überprüfen und eine Letztentscheidung treffen.
  • Gegen diese Letztentscheidung der Plattform können Sie sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden, z. B. an die Beschwerdestelle der Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR).

Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso eine Social Media-Plattform Ihr Konto sperren oder deaktivieren könnte („Kontosperren bei Facebook und Instagram – Was Sie dagegen tun können“). Meist ist ein Verstoß gegen die internen Regeln der Social Media - Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) der Grund dafür. Nach den Nutzungsbedingungen zieht ein Verstoß gegen die internen Regeln nämlich meist eine Verwarnung, eine temporäre Sperre (z. B. eine 30-tägige Sperre oder eine Einschränkung bestimmter Funktionen) oder eine dauerhafte Sperre des Kontos nach sich.

Einspruch gegen Konto-Sperre bei der Online-Plattform

Wenn eine Social Media - Plattform Ihr Konto sperrt oder einschränkt, muss sie Ihnen nach Art 17 Abs 3 Digital Services Act (DSA) eine genaue Begründung für die Kontosperre geben. Die Begründung sollte die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, und eine Information über die verletzte gesetzliche oder vertragliche Bestimmung beinhalten.

Sie können darauf innerhalb von sechs Monaten bzw. 180 Tagen eine Beschwerde bzw. einen Einspruch gegen die Kontosperre bei der Plattform erheben (vgl. „Internes Beschwerdemanagementsystem“ nach Art 20 Digital Services Act). Die verschiedenen Plattformen bieten unterschiedliche Formulare und Informationen dafür an:

Die Online-Plattformen muss Ihren eingereichten Einspruch rasch und sorgfältig prüfen. Wenn sich Ihr Einspruch als berechtigt herausstellt, so muss die Online-Plattform die Sperre Ihres Kontos rückgängig machen.

Beschwerde bei Streitbeilegungsstelle

Wenn Ihr Profil trotz Einspruchs unrechtmäßig gesperrt bleibt, können Sie gemäß Art 21 Gesetz über digitale Dienste („Digital Services Act“) eine Streitbeilegungsstelle anrufen, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zur Frage der Kontosperre einzuleiten. Die Online-Plattform muss sich zwar am Streitbeilegungsverfahren beteiligen und der Schlichtungsstelle Informationen bereitstellen. Die Schlichtungsstelle kann allerdings keine verbindliche Entscheidung treffen oder die Online-Plattform dazu zwingen, eine Kontosperre aufzuheben. Die Streitbeilegung ist für Sie in der Regel (fast) kostenlos. Hingegen muss die Online-Plattform die gesamten Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen, wenn die Schlichtungsstelle Ihre Beschwerde als berechtigt ansieht und eine Aufhebung der Kontosperre empfiehlt.

Unterschiedliche Streitbeilegungsstellen

Sie können jede Streitbeilegungsstelle anrufen, die für die betreffende Art von Streitigkeit (d. h. Kontosperre) bzw. die jeweilige Plattform zertifiziert ist und mit ihrem Fachwissen den vorliegenden Streitfall behandeln kann. Die Stelle muss nicht notwendigerweise im Land Ihres Wohnsitzes ansässig sein, sofern sie die Streitigkeit in der entsprechenden Sprache beilegen kann.

Folgende Schlichtungsstellen kommen beispielsweise in Frage:

  1.  Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR), Fachbereich Medien, mit Sitz in Österreich:
    Sie müssen das Beschwerdeformular der RTR ausfüllen und die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Wählen Sie dafür den Bereich "Digital Services Act" sowie als Art der Eingabe "Außergerichtliche Streitbeilegung" aus. Daraufhin müssen Sie die betroffene Plattform sowie im Drop-down-Menü den passenden Beschwerdegrund (z. B. „Mein Konto wurde ausgesetzt oder geschlossen - Kontosperre“) auswählen und alle weiteren Informationen zu Ihrer Beschwerde angeben.
     
  2. User Rights mit Sitz in Deutschland:
    Sie können sich auch als Österreicher:in wegen einer Kontosperre an diese Stelle wenden. Der Schlichtungsantrag ist für Sie als Nutzer:in kostenlos. Die Online-Plattform kann im Fall einer berechtigten Beschwerde zu einem Verfahrenskostenersatz verpflichtet werden.
     
  3. Appeals Centre Europ (ACE) mit Sitz in Irland:
    Das Appeals Centre Europe ermöglicht Nutzer:innen, Entscheidungen von Plattformen (derzeit Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube) betreffend Kontosperren anzufechten. Bis auf Weiteres ist die Einbringung eines Schlichtungsantrags kostenlos für die Nutzer:innen.

Auf der Webseite der Europäischen Kommission können Sie alle außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen finden, die für die Beilegung von Streitigkeiten über die Moderation von Inhalten zwischen Nutzern und Online-Plattformen zertifiziert wurden. Die Zahl der zertifizierten Schlichtungsstellen wird laufend größer.

Mein Posting wurde gelöscht. Was tun?

Ihr Social-Media-Posting wurde gelöscht? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie Sie Einspruch einlegen und was der Digital Services Act (DSA) vorsieht.

Ich habe keinen Zugriff mehr auf mein Konto. Was tun?

Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Social-Media-Konto? Erfahren Sie, was Sie tun können – von Hilfe-Formularen bis zu rechtlichen Schritten nach DSA.

Was mache ich gegen einen Fake-Account?

Ein Fake-Profil verletzt Ihre Rechte? Erfahren Sie, wie Sie dagegen vorgehen können – von der Meldung bis zur Löschung des Kontos.

Wie kann ich eine Plattform kontaktieren?

Sie möchten eine Social-Media-Plattform kontaktieren? Hier erfahren Sie, wie Sie Beschwerden einreichen, Inhalte melden und Ihre Rechte nach dem DSA nutzen...

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Hass im Netz"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 11.11.2025