Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso eine Social Media-Plattform einen geposteten Inhalt (Foto, Video, Kommentar usw.) gelöscht haben könnte. Meist ist ein Verstoß gegen die internen Regeln der Social Media - Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) der Grund für die Löschung des Inhalts. Die internen Regeln sollen einen verantwortungsvollen Umgang der Nutzer:innen untereinander sicherstellen und verbieten das Posten bestimmter Inhalte (z. B. Hassinhalte, anstößige Inhalte, usw.).
Wenn eine Social Media - Plattform einen Ihrer Inhalte löscht, muss sie Ihnen nach Art 17 Abs 3 Gesetz über digitale Dienste ("Digital Services Act" - DSA) eine genaue Begründung für die Löschung des Inhalts geben. Die Begründung sollte die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, und eine Information über die verletzte gesetzliche oder vertragliche Bestimmung anführen.
Sie können darauf innerhalb von sechs Monaten bzw. 180 Tagen eine Beschwerde bzw. einen Einspruch gegen die Löschung des Inhalts bei der Plattform erheben (vgl. „Internes Beschwerdemanagementsystem“ nach Art 20 Digital Services Act). Die verschiedenen Plattformen bieten unterschiedliche Formulare und Informationen für die Einreichung einer Beschwerde bzw. eines Einspruchs an:
Die Online-Plattformen muss den eingereichten Einspruch rasch und sorgfältig prüfen. Wenn sich der Einspruch als berechtigt herausstellt, so muss die Online-Plattform Ihren Inhalt wiederherstellen bzw. die Löschung des Inhalts rückgängig machen.
Wenn Ihr Posting trotz Ihres Einspruchs gelöscht bzw. blockiert bleibt, können Sie gemäß Art 21 Gesetz über digitale Dienste („Digital Services Act“) eine Streitbeilegungsstelle anrufen, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zur Löschung des Inhalts zu führen. Die Online-Plattform muss sich zwar am Streitbeilegungsverfahren beteiligen. Die Streitbeilegungsstelle kann allerdings keine verbindliche Entscheidung treffen oder die Online-Plattform dazu zwingen, einen Inhalt wiederherzustellen bzw. eine Löschung aufzuheben. Die Streitbeilegung ist für Sie in der Regel (fast) kostenlos. Hingegen muss die Online-Plattform die gesamten Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen, wenn die Schlichtungsstelle Ihre Beschwerde als berechtigt ansieht.
Sie können jede Streitbeilegungsstelle anrufen, die für die betreffende Art von Streitigkeit bzw. die betreffende Plattform zertifiziert wurde únd mit ihrem Fachwissen den vorliegenden Streitfall behandeln kann. Die Stelle muss nicht notwendigerweise in Ihrem Land ansässig sein, sofern sie Streitigkeiten in der entsprechenden Sprache beilegen kann.
Folgende Schlichtungsstellen kommen beispielsweise in Frage:
Auf der Webseite der Europäischen Kommission können Sie alle außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen finden, die für die Beilegung von Streitigkeiten über die Moderation von Inhalten zwischen Nutzern und Online-Plattformen zertifiziert wurden. Die Anzahl der zertifizierten Schlichtungsstellen wird laufend größer.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Hass im Netz"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 11.11.2025