Der "Digital Services Act" (kurz: DSA) bzw. das Gesetz über digitale Dienste ist eine Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste). Ziel der Verordnung ist ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld.
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht Pflichten für die unterschiedlichen Anbieter von Vermittlungsdiensten (digitalen Diensten) vor. Es wird dabei zwischen folgenden Arten von Vermittlungsdiensten unterschieden:
Der "Digital Services Act" (kurz: DSA) bzw. das Gesetz über digitale Dienste sieht für diese Arten von digitalen Diensten (digitalen Diensten) bestimmte Pflichten vor, abhängig von der Art des Dienstes, seiner Funktion und seiner Größe. Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten unterliegen grundlegenden Verpflichtungen, wie etwa:
Diese Pflichten sollen nicht nur der Bekämpfung illegaler Inhalte dienen, sondern auch die Rechtsdurchsetzung und die Rechenschaftspflicht der Anbieter der Vermittlungsdienste verbessern.
Nach Art 16 Digital Services Act sind Anbieter von Hosting-Diensten verpflichtet, ein einfach zugängliches und nutzerfreundliches Meldeformular für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Nutzer:innen können darüber Inhalte melden, die gegen geltendes Recht (z. B. Hassrede, Betrug, Urheberrechtsverstöße) verstoßen. Die Plattform muss diese Meldungen zeitnah prüfen und klar begründet über Maßnahmen wie Löschung oder Ablehnung informieren (siehe „Wie melde ich einen illegalen Inhalt?“).
Online-Plattformen unterliegen zusätzlichen Sorgfaltspflichten, darunter:
Sehr große Plattformen (VLOPs) müssen zusätzlich regelmäßige Risikoanalysen durchführen, etwa in Bezug auf systemische Risiken wie Desinformation oder Auswirkungen auf die öffentliche Debatte.
Gemäß Art 21 Digital Services Act haben Nutzer:innen die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen, wenn das interne Beschwerdemanagement einer Online-Plattform zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt hat. In Österreich wurde bislang die Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR), Fachbereich Medien als zuständige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle benannt. Über das Beschwerdeformular der RTR kann ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.
Mit Art 22 Digital Services Act wurde die Rolle von "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" („Trusted Flagger“) eingeführt, deren Meldung rechtswidriger Inhalte von Plattformen vorrangig bearbeitet werden sollen ("Was ist ein Trusted Flagger?"). Diese als „Trusted Flagger“ zertifizierten Organisationen müssen über besondere Sachkenntnis und Erfahrung verfügen, unabhängig von Plattformbetreibern sein und sorgfältig und objektiv agieren. Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Liste aller anerkannten "Trusted Flagger". In Österreich ist beispielsweise die Organsiation hinter der Internet Ombudsstelle, der Verein "Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT), als Trusted Flagger anerkannt worden.
Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften des "Digital Services Act" ist in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als Koordinator für digitale Dienste (Art 49 Digital Services Act in Verbindung mit dem DSA-Begleitgesetz).
Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:
Sie können bei der Kommunikationsbehörde Austria auch eine Beschwerde nach Art 53 DSA einreichen, wenn gegen Bestimmungen des DSA verstoßen wird. Sie müssen in diesem Fall im Beschwerdeportal die Schaltfläche "Digital Services Act" und "Verstöße gegen den DSA vei der KommAustria melden" auswählen und weitere Angaben zu Ihrer Beschwerde machen.
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Letzte Änderung: 11.11.2025