Was ist der Digital Services Act?

  • Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die einheitliche Regeln für digitale Dienste schafft. Ziel des DSA ist ein sicherer, transparenter und fairer digitaler Raum.
  • Online-Vermittlungsdienste, insbesondere große Plattformen, unterliegen je nach Kategorie umfangreichen Pflichten.
  • Die Rechte von Nutzer:innen werden durch Beschwerdemöglichkeiten und außergerichtliche Streitbeilegung gestärkt.

Der "Digital Services Act" (kurz: DSA) bzw. das Gesetz über digitale Dienste ist eine Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste). Ziel der Verordnung ist ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld.

Unterschiedliche Anbieter digitaler Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht Pflichten für die unterschiedlichen Anbieter von Vermittlungsdiensten (digitalen Diensten) vor. Es wird dabei zwischen folgenden Arten von Vermittlungsdiensten unterschieden:

  • Reine Durchleitungsdienste (z. B. Internet-Provider),
  • Caching-Dienste (z. B. Content Delivery Networks),
  • Hosting-Dienste (z. B. Webhosting-Anbieter, Cloud-Dienste),
  • Online-Plattformen (z. B. Social Media, Online-Marktplätze, Video-Sharing-Plattformen usw.),
  • Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs): Online-Plattformen mit über 45 Mio. monatlich aktiven Nutzer:innen in der Europäischen Union.

Der "Digital Services Act" (kurz: DSA) bzw. das Gesetz über digitale Dienste sieht für diese Arten von digitalen Diensten (digitalen Diensten) bestimmte Pflichten vor, abhängig von der Art des Dienstes, seiner Funktion und seiner Größe. Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten unterliegen grundlegenden Verpflichtungen, wie etwa:

  • Transparenzpflichten über ihre Inhalte-Moderation und Algorithmen,
  • Melde- und Kooperationspflichten mit Behörden,
  • Einrichtung von Meldesystemen für rechtswidrige Inhalte,

Diese Pflichten sollen nicht nur der Bekämpfung illegaler Inhalte dienen, sondern auch die Rechtsdurchsetzung und die Rechenschaftspflicht der Anbieter der Vermittlungsdienste verbessern.

Meldung von Inhalten

Nach Art 16 Digital Services Act sind Anbieter von Hosting-Diensten verpflichtet, ein einfach zugängliches und nutzerfreundliches Meldeformular für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Nutzer:innen können darüber Inhalte melden, die gegen geltendes Recht (z. B. Hassrede, Betrug, Urheberrechtsverstöße) verstoßen. Die Plattform muss diese Meldungen zeitnah prüfen und klar begründet über Maßnahmen wie Löschung oder Ablehnung informieren (siehe „Wie melde ich einen illegalen Inhalt?“).

Besondere Pflichten von Online-Plattformen

Online-Plattformen unterliegen zusätzlichen Sorgfaltspflichten, darunter:

  • die Verpflichtung zur Kennzeichnung kommerzieller Inhalte
  • die Transparenz von Empfehlungsalgorithmen
  • die Einrichtung interner Beschwerdesysteme für Nutzer:innen
  • und die Pflicht zur Offenlegung von Daten gegenüber Forscher:innen und Behörden.

Sehr große Plattformen (VLOPs) müssen zusätzlich regelmäßige Risikoanalysen durchführen, etwa in Bezug auf systemische Risiken wie Desinformation oder Auswirkungen auf die öffentliche Debatte.

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und "Trusted Flagger"

Gemäß Art 21 Digital Services Act haben Nutzer:innen die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen, wenn das interne Beschwerdemanagement einer Online-Plattform zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt hat. In Österreich wurde bislang die Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR), Fachbereich Medien als zuständige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle benannt. Über das Beschwerdeformular der RTR kann ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.

Mit Art 22 Digital Services Act wurde die Rolle von "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" („Trusted Flagger“) eingeführt, deren Meldung rechtswidriger Inhalte von Plattformen vorrangig bearbeitet werden sollen ("Was ist ein Trusted Flagger?"). Diese als „Trusted Flagger“ zertifizierten Organisationen müssen über besondere Sachkenntnis und Erfahrung verfügen, unabhängig von Plattformbetreibern sein und sorgfältig und objektiv agieren. Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Liste aller anerkannten "Trusted Flagger". In Österreich ist beispielsweise die Organsiation hinter der Internet Ombudsstelle, der Verein "Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT), als Trusted Flagger anerkannt worden.

KommAustria als Aufsichtsbehörde

Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften des "Digital Services Act" ist in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als Koordinator für digitale Dienste (Art 49 Digital Services Act in Verbindung mit dem DSA-Begleitgesetz).

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:

  • die Überwachung und Durchsetzung der DSA-Vorgaben,
  • die Benennung von Trusted Flaggern,
  • die Koordination mit anderen nationalen und europäischen Behörden,
  • sowie die Zusammenarbeit mit außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen.

Sie können bei der Kommunikationsbehörde Austria auch eine Beschwerde nach Art 53 DSA einreichen, wenn gegen Bestimmungen des DSA verstoßen wird. Sie müssen in diesem Fall im Beschwerdeportal die Schaltfläche "Digital Services Act" und "Verstöße gegen den DSA vei der KommAustria melden" auswählen und weitere Angaben zu Ihrer Beschwerde machen.

Wer kann mir bei Hass im Netz weiterhelfen?

Die Beratungsstelle gegen Hass im Netz unterstützt und berät Opfer und Zeugen von Hasspostings, Cybermobbing sowie anderen Formen von Gewalt im Internet.

Was kann ich gegen Hass im Netz tun?

Wenn Sie Hass von im Netz betroffen sind, können Sie rechtliche Schritte setzen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Was kann ich gegen beleidigende Chatnachrichten machen?

Wenn Sie in Privatnachrichten unzumutbar belästigt werden, können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Eventuell kann sogar ein strafbares Handeln vorliegen...

Ist das Versenden von „dick pics“ verboten?

Erfahren Sie, ob das unerwünschte Zusenden von "dick pics" rechtlich verboten ist und was Betroffene gegen die Zusendung von "dick pics" tun können.

Was tun gegen Cyber-Mobbing?

Werden Sie oder Ihr Kind online fertig gemacht, sollte das Umfeld eingebunden werden. In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Strafanzeige zu erstatten.

Weitere Fragen und Antworten?

Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Hass im Netz"? Sie haben eine andere Frage?

Zu allen FAQs Frage stellen

Letzte Änderung: 11.11.2025