Mit dem Gesetz über digitale Dienste ("Digital Services Act" - DSA) sollen die Voraussetzungen für ein sicheres Online-Umfeld geschaffen werden. Der DSA sieht unter anderem vor, dass Plattformen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig und transparent prüfen müssen. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde die Rolle der sogenannten "Trusted Flagger" (auf Deutsch: "vertrauenswürdige Hinweisgeber") eingeführt.
“Trusted Flagger" werden vom jeweiligen Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedsstaates (in Österreich: die Kommunikationsbehörde Austria) benannt. Nur Einrichtungen mit Sitz in der EU können den Trusted Flagger-Status beantragen. Dieser gilt dann EU-weit und gegenüber allen Online-Plattformen, unabhängig vom Sitz der Plattform. Die Europäische Kommission führt eine öffentlich einsehbare Liste aller Trusted Flagger.
Vertrauenswürdige Hinweisgeber (“Trusted Flagger") sind Organisationen, Behörden oder Institutionen, die über besondere Fachkenntnis und Erfahrung im Bereich der Erkennung, Beurteilung und Meldung rechtswidriger Inhalte verfügen. Um als vertrauenswürdige Hinweisgeber (“Trusted Flagger") anerkannt zu werden, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Kernfunktion eines "Trusted Flagger" liegt in der gezielten und rechtlich fundierten Meldung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Meldungen müssen von Plattformen gemäß Art 22 Abs 1 Digital Services Act (DSA) „vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt werden“.
In Österreich ist unter anderem die Organisation hinter der Internet Ombudsstelle („Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation“) als Trusted Flagger anerkannt. Als Anlaufstelle bei Problemen und rechtlichen Fragen rund um digitale Themen unterstützt sie seit vielen Jahren Konsument:innen bei Problemen im Internet.
Wenn Sie Unterstützung bei der Entfernung eines rechtswidrigen Beitrags auf einer Social Media - Plattform benötigen, können Sie eine Beschwerde bei uns einreichen. Wichtig ist, dass Sie den betreffenden Beitrag zuvor selbst über das jeweilige Meldesystem der Plattform gemeldet haben. Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir den jedenfalls Link zum rechtswidrigen Inhalt sowie eine kurze Begründung der Rechtswidrigkeit mit allen relevanten Informationen.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Hass im Netz"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 11.11.2025