Wie melde ich einen illegalen Inhalt?

  • Online-Plattformen müssen eine einfache Möglichkeit zur Meldung illegaler Inhalte anbieten.
  • Sie müssen in Ihrer Meldung eine Begründung und eine E-Mail-Adresse angeben können.
  • Wenn ein illegaler Inhalt trotz Meldung nicht gelöscht wird, können Sie die Internet Ombudsstelle als „Trusted Flagger“ kontaktieren.

Auf Social Media werden vielfach Inhalte geteilt, die gegen geltende Gesetze (z. B. verhetzende Inhalte) oder gegen jene internen Regeln einer Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) verstoßen, die einen verantwortungsvollen Umgang der Nutzer:innen untereinander sicherstellen sollen. Sie können eine Online-Plattform auf solche Inhalte aufmerksam machen, zumal die Plattform nicht selbst aktiv Inhalte auf eine Rechtswidrigkeit prüfen muss (keine Überwachungspflicht). Wenn Sie also auf einer Plattform beleidigt oder mit Bildern oder Videos bloßgestellt werden, können Sie diese Inhalte also direkt an die Plattform melden.

Meldung eines rechtswidrigen Inhalts

Nach Artikel 16 Gesetz über Digital Dienste ("Digital Services Act" - DSA) müssen Hosting-Dienste (z. B. Social-Media-Plattformen, Cloud-Dienste, Foren usw.) eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Meldemöglichkeit zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellen („Notice-and-Take-Down-Verfahren“). Die Plattform kann diese Meldemöglichkeit nicht nur für illegale Inhalte (d. h. Inhalte, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, ungeachtet des genauen Gegenstands oder der Art der betreffenden Rechtsvorschriften), sondern auch für jene Inhalte vorsehen, die gegen die internen Regeln der Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) verstoßen.

  • Jede Person oder Einrichtung soll illegale Inhalte auf einfachem Weg melden können, egal ob diese Nutzer:in des Dienstes ist oder nicht.
  • Die Meldung eines rechtswidrigen Inhalts sollte die exakte URL (Internetadresse) oder andere Angaben zur Lokalisierung des gemeldeten des Inhalts beinhalten. Allein mit Screenshots kann ein rechtswidriger Inhalt üblicherweise nicht lokalisiert werden.
  • Sie sollten bei der Meldung eine Begründung angeben können, warum der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird. Das bloße Melden (Flaggen) von Inhalten mit einem Klick entspricht nicht der durch Artikel 16 Gesetz über digitale Dienste ("Digital Services Act" - DSA) vorgesehenen Meldemöglichkeit.
  • Sie Sie sollten bei der Meldung Ihre E-Mail-Adresse angeben können, damit Sie eine Empfangsbestätigung und eine Antwort mit der Entscheidung über die Meldung erhalten können. Es sollte grundsätzlich allerdings auch eine anonyme Meldung möglich sein.
  • Die Plattform muss die Meldung rasch und sorgfältig bearbeiten und Sie „unverzüglich“ über ihre Entscheidung betreffend die Meldung informieren sowie auf weitere mögliche Rechtsbehelfe (Beschwerde bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle) hinweisen.

Social Media-Plattformen platzieren die Meldemöglichkeit vielfach etwas abseits der Inhalte und stellen einfache Meldemöglichkeiten (einfaches Melden von Inhalten mit einem Klick) in den Vordergrund, um den administrativen Aufwand der Bearbeitung solcher Meldungen gering zu halten. Es ist zweifelhaft, dass damit dem Art 16 Gesetz über digitale Dienste ("Digital Services Act" - DSA) Genüge getan wird.

Meldeformulare der Social Media-Plattformen

Für eine Meldung als rechtswidrigen Inhalt verwenden die Plattformen oft unterschiedliche Begriff wie beispielsweise “Widerrechtlichen Inhalt melden” oder “Inhalt als rechtswidrig melden”. Sie sollten bei einer Meldung immer begründen, wieso der gemeldete Inhalt einen illegalen Inhalt darstellt, und nach Möglichkeit die rechtliche Bestimmung (z. B. “Beleidigung” gemäß § 115 Strafgesetzbuch) oder "Verhetzung"  gemäß § 283 Strafgesetzbuch) anführen, gegen die verstoßen wird.

Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Inhalte melden können finden Sie beispielsweise unter „Hasskommentare richtig melden – eine Anleitung“. 

URLs von Beiträgen und Kommentaren

Sie müssen in Ihrer Meldung immer den direkten Link (URL) zu dem betreffenden Inhalt angeben. Wie Sie zu diesem Link kommen, unterschiedet sich aber von Plattform zu Plattform. In der Desktop-Version am Computer geht dies meist einfacher als in der App auf dem Smartphone oder Tablet, weil Sie dort die URL aus der Adressleiste herauskopieren können.

  • Facebook: Um einen Beitrag zu melden, müssen Sie den betreffenden Beitrag öffnen und auf das Datum oder die Uhrzeit klicken, die unter dem Namen des veröffentlichenden Nutzers angezeigt wird. Dadurch öffnet sich der Beitrag in einem eigenen Fenster, in dem Sie die URL direkt aus der Adressleiste Ihres Browsers herauskopieren können. Die URL eines Kommentars erhalten Sie über Klick auf die Zeitangabe des Kommentars. Der Kommentar wird separat angezeigt und auch hier können Sie die URL aus der Adressleiste kopieren. Wenn Sie die Facebook-App auf Ihrem Smartphone verwenden, öffnen Sie den Beitrag und tippen Sie auf die drei Punkte oben rechts. Dort finden Sie die Option „Link kopieren“, mit der Sie die Beitrags-URL erhalten. Für Kommentare gibt es leider keine Möglichkeit über die mobile App zum Link zu kommen. Hier können Sie den Kommentar nur direkt melden, indem Sie diesen länger gedrückt halten und dann auf “Kommentar melden” klicken.
  • Instagram: Am Computer öffnen Sie den gewünschten Beitrag und kopieren die URL direkt aus der Adressleiste Ihres Browsers. Instagram bietet keine Möglichkeit, die URL eines einzelnen Kommentars zu kopieren. Sie können lediglich den Link zum Beitrag verwenden. In der Instagram-App auf dem Smartphone öffnen Sie den Beitrag, tippen auf das Teilen-Symbol (der “Papierflieger”) und wählen „Link kopieren“. Auch hier ist es nicht möglich, einen direkten Link zu einem Kommentar zu erhalten. Sie können den Kommentar nur direkt in der App durch langes gedrückt halten melden.
  • TikTok: Wenn Sie TikTok am Computer nutzen, öffnen Sie das Video, das Sie melden möchten, und kopieren Sie die URL aus der Adressleiste. TikTok erlaubt ebenso wie Instagram keine direkten Links zu einzelnen Kommentaren. In der TikTok-App auf dem Smartphone öffnen Sie das Video, tippen auf den Teilen-Button (den “Pfeil”) und wählen „Link kopieren“. Auch hier gibt es leider keine Möglichkeit, die URL eines einzelnen Kommentars zu kopieren. 

Internet Ombudsstelle als Trusted Flagger

Wenn die Meldung an die Platform zu keinem Ergebnis führt, können Sie sich an uns wenden. Die Organisation hinter der Internet Ombudsstelle hat gegenüber Online-Plattformen den Status eines vertrauenswürdiger Hinweisgebers ("Trusted Flagger"). Dies hat zur Folge, dass unsere Meldungen an die Plattform vorrangig bearbeitet werden. Außerdem verfügen wir über langjährige Erfahrung im Melden rechtswidriger Inhalte und können die Rechtswidrigkeit eines Inhalts gegenüber der Plattform möglicherweise besser begründen.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Gemäß Artikel 21 Digital Services Act haben Nutzer:innen außerdem die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen, wenn das interne Beschwerdemanagement einer Online-Plattform zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt hat. Haben Sie einen illegalen Inhalt gemeldet und die Plattform hat darauf nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert, können Sie sich also an eine solche außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. 

In Österreich wurde bislang die Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR) als zuständige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle benannt. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren bei der RTR ist, dass der betreffende Diensteanbieter bereits kontaktiert wurde. Falls daraufhin keine Antwort erfolgt oder keine Einigung erzielt werden konnte, kann über das Beschwerdeformular der RTR ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.

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Letzte Änderung: 22.12.2025