Auf Social Media werden vielfach Inhalte geteilt, die gegen geltende Gesetze (z. B. verhetzende Inhalte) oder gegen jene internen Regeln einer Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) verstoßen, die einen verantwortungsvollen Umgang der Nutzer:innen untereinander sicherstellen sollen. Sie können eine Online-Plattform auf solche Inhalte aufmerksam machen, zumal die Plattform nicht selbst aktiv Inhalte auf eine Rechtswidrigkeit prüfen muss (keine Überwachungspflicht). Wenn Sie also auf einer Plattform beleidigt oder mit Bildern oder Videos bloßgestellt werden, können Sie diese Inhalte also direkt an die Plattform melden.
Nach Artikel 16 Gesetz über Digital Dienste ("Digital Services Act" - DSA) müssen Hosting-Dienste (z. B. Social-Media-Plattformen, Cloud-Dienste, Foren usw.) eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Meldemöglichkeit zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellen („Notice-and-Take-Down-Verfahren“). Die Plattform kann diese Meldemöglichkeit nicht nur für illegale Inhalte (d. h. Inhalte, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, ungeachtet des genauen Gegenstands oder der Art der betreffenden Rechtsvorschriften), sondern auch für jene Inhalte vorsehen, die gegen die internen Regeln der Plattform („Gemeinschaftsstandards“, "Comminity Guidelines", „Community Richtlinien“ o. Ä.) verstoßen.
Social Media-Plattformen platzieren die Meldemöglichkeit vielfach etwas abseits der Inhalte und stellen einfache Meldemöglichkeiten (einfaches Melden von Inhalten mit einem Klick) in den Vordergrund, um den administrativen Aufwand der Bearbeitung solcher Meldungen gering zu halten. Es ist zweifelhaft, dass damit dem Art 16 Gesetz über digitale Dienste ("Digital Services Act" - DSA) Genüge getan wird.
Für eine Meldung als rechtswidrigen Inhalt verwenden die Plattformen oft unterschiedliche Begriff wie beispielsweise “Widerrechtlichen Inhalt melden” oder “Inhalt als rechtswidrig melden”. Sie sollten bei einer Meldung immer begründen, wieso der gemeldete Inhalt einen illegalen Inhalt darstellt, und nach Möglichkeit die rechtliche Bestimmung (z. B. “Beleidigung” gemäß § 115 Strafgesetzbuch) oder "Verhetzung" gemäß § 283 Strafgesetzbuch) anführen, gegen die verstoßen wird.
Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Inhalte melden können finden Sie beispielsweise unter „Hasskommentare richtig melden – eine Anleitung“.
Sie müssen in Ihrer Meldung immer den direkten Link (URL) zu dem betreffenden Inhalt angeben. Wie Sie zu diesem Link kommen, unterschiedet sich aber von Plattform zu Plattform. In der Desktop-Version am Computer geht dies meist einfacher als in der App auf dem Smartphone oder Tablet, weil Sie dort die URL aus der Adressleiste herauskopieren können.
Wenn die Meldung an die Platform zu keinem Ergebnis führt, können Sie sich an uns wenden. Die Organisation hinter der Internet Ombudsstelle hat gegenüber Online-Plattformen den Status eines vertrauenswürdiger Hinweisgebers ("Trusted Flagger"). Dies hat zur Folge, dass unsere Meldungen an die Plattform vorrangig bearbeitet werden. Außerdem verfügen wir über langjährige Erfahrung im Melden rechtswidriger Inhalte und können die Rechtswidrigkeit eines Inhalts gegenüber der Plattform möglicherweise besser begründen.
Gemäß Artikel 21 Digital Services Act haben Nutzer:innen außerdem die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen, wenn das interne Beschwerdemanagement einer Online-Plattform zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt hat. Haben Sie einen illegalen Inhalt gemeldet und die Plattform hat darauf nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert, können Sie sich also an eine solche außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
In Österreich wurde bislang die Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR) als zuständige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle benannt. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren bei der RTR ist, dass der betreffende Diensteanbieter bereits kontaktiert wurde. Falls daraufhin keine Antwort erfolgt oder keine Einigung erzielt werden konnte, kann über das Beschwerdeformular der RTR ein Schlichtungsverfahren beantragt werden.
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Letzte Änderung: 22.12.2025