Nacktaufnahmen von sich selbst im Internet zu finden, stellt wohl für fast alle Menschen einen wahr gewordenen Albtraum dar. Es ist klar, dass die Veröffentlichung von Nacktaufnahmen in den allermeisten Fällen rechtswidrig erfolgt. Denn die Veröffentlichung von intimen Aufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person verletzt die Persönlichkeitsrechte bzw. das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person.
Sofern Nacktaufnahmen nicht über Messengerdienste (z. B. WhatsApp, Signal usw.) verschickt werden, werden Sie auf einer öffentlichen Webseite oder Plattform online bereit gestellt. Sie können in diesem Fall die folgenden Akteure kontaktieren, um eine Löschung der Bilder zu erreichen:
Wenn Sie neben der Löschung der Nacktaufnahmen den:die Täter:in auch rechtlich zur Verantwortung ziehen wollen, stellt sich die Frage, ob Sie auf das auf zivilrechtlichem Weg tun müssen oder ob ein strafbares Handeln vorliegt und der:die Täter:in eine strafrechtliche Verantwortung hat.
Broschüre von Saferinternet.at „Aktiv gegen Nacktaufnahmen“
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Letzte Änderung: 05.01.2026