Wie melde ich unerwünschte Fotos auf Social Media?

  • Wenn Ihr Recht am eigenen Bild verletzt wird, können Sie ein Fotos bzw. Video als rechtswidrigen Inhalt melden. 
  • Die Social Media-Plattformen bieten eigene Meldeformulare an, in denen die Verletzung des Rechts am eigenen Bild genauer begründet werden kann. 
  • Wenn die Social Media-Plattform nicht reagiert, kann die Internet Ombudsstelle das Foto bzw. Video als „Trusted Flagger“ nochmals als rechtswidrigen Inhalt melden.

Auf Social Media werden oft unerlaubt Aufnahmen (d. h. Fotos oder Videos) von Personen geteilt, obwohl die Veröffentlichung gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Wenn der postende Nutzer:in die Fotos bzw. Videos nicht auf Ihre Aufforderung hin entfernt, können Sie die Online-Plattform auf diese Fotos bzw. Videos aufmerksam machen und als rechtwidrige Inhalte melden.

Foto bzw. Video an Plattform melden

Nach Artikel 16 Gesetz über Digital Dienste ("Digital Services Act" - DSA) müssen Social-Media-Plattformen eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Meldemöglichkeit zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellen („Notice-and-Take-Down-Verfahren“). Für eine Meldung als rechtswidrigen Inhalt verwenden die Plattformen oft unterschiedliche Begriff wie beispielsweise “Widerrechtlichen Inhalt melden” oder “Inhalt als rechtswidrig melden”.

Sie sollten bei einer Meldung immer begründen, wieso im konkreten Fall gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen wird. Außerdem müssen Sie den direkten Link (URL) zu dem betreffenden Inhalt angeben. Wie Sie zu diesem Link kommen, unterschiedet sich aber von Plattform zu Plattform. In der Desktop-Version am Computer geht dies meist einfacher als in der App auf dem Smartphone oder Tablet, weil Sie dort dort die URL aus der Adressleiste herauskopieren können ("Wie melde ich einen illegalen Inhalt?"). Wenn die Rechtsverletzung für die Online-Plattform offensichtlich ist, sollte sie die gemeldeten Fotos bzw. Videos entfernen.

Meldung wegen Verstoß gegen interne Richtlinien

Neben der Möglichkeit zur Meldung eines rechtswidrigen Inhalts bieten die meisten Social-Media-Plattformen auch eine (einfachere) Möglichkeit zur Meldung eines Fotos bzw. Videos wegen eines Verstoßes gegen die internen Regeln der Plattform ("Gemeinschaftsstandards", "Community-Richtlinien", "Nutzungsbedingungen" o.Ä.) an. Hier können Sie Inhalte auch wegen nicht-rechtlichen Verstößen melden. Diese Meldemöglichkeit ist meist weitaus nutzerfreundlicher gestaltet: So können Sie den Inhalt meist direkt durch langen Klick auf ddas Posting und die Auswahl eines Meldegrundes melden. Dagegen können Sie Ihre Meldung meist nicht näher begründen und erhalten auch nicht notwendigerweise eine Antwort auf Ihre Meldung mit einer Begründung. Dennoch stehen die Chancen für eine Löschung gut, wenn Sie einen Verstoß gegen die internen Regeln ("Gemeinschaftsstandards", "Community-Richtlinien", "Nutzungsbedingungen" o.Ä.) gut darlegen können.

Beschwerde bei Internet Ombudsstelle

Wenn die Meldung an das soziale Netzwerk keinen Erfolg bringt, können Sie sich an die Internet Ombudsstelle wenden. Wir können einerseits die andere Person auffordern zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen und ein Schlichtungsverfahren durchführen. Dabei nehmen wir auch eine rechtliche Einschätzung vor und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Andererseits agiert die Internet Ombudsstelle gegenüber einigen Sozialen Netzwerken als vertrauenswürdiger Hinweisgeber ("Trusted Flagger"), sodass Meldungen der Internet Ombudsstelle an das Soziale Netzwerk gesondert bearbeitet werden ("Was ist ein Trusted Flagger?").

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

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Letzte Änderung: 23.12.2025