Was muss ich beim Medikamentenkauf beachten?

  • Prüfen Sie vor einer Bestellung von Medikamenten, ob Sie sich auf der Webseite einer registrierten Online-Apotheke befinden.
  • Sie dürfen nur rezeptfreie und in Österreich zugelassene Medikamente bestellen.
  • Medikamente dürfen nur für den eigenen Bedarf bestellt werden.

Im Internet finden sich zahlreiche Onlineshops, die Medikamente verkaufen, aber keine offiziellen zugelassenen Online-Apotheken sind. Dabei werden oft gefälschte und deshalb wirkungslose oder gesundheitsgefährdende Mittel verkauft. Sie solte beim Kauf von Medikamenten im Internet daher darauf achten, bei was für einem Onlineshop Sie eine Bestellung aufgeben und ob dies überhaupt erlaubt ist. 

Kauf nur über zugelassene Online-Apotheken

Grundsätzlich dürfen Medikamente („Arzneimittel“) nur von Online-Apotheken ("Versandapotheken") mit Sitz in Österreich oder dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über das Internet verkauft werden (§ 59 Absatz 9 Arzneimittelgesetz - AMG). Eine Online-Apotheke ist nichts anderes als der Webauftritt einer stationären Apotheke. Es gibt in Österreich und dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hohe Anforderungen, um überhaupt eine Apotheke betreiben zu dürfen (Bedarfsprüfung, Konzessionspflicht und so weiter). Ein „normaler“ Webshop darf jedenfalls keine Medikamente verkaufen. Auch eine Online-Apotheke mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) darf keine Online-Apotheke für den österreichischen Markt betreiben.

Sicherheitslogo einer Online-Apotheke

Das wichtigste Erkennungsmerkmal für die Seriosität einer Online-Apotheke ist das EU-weite gemeinsame Sicherheitslogo für legale Online-Apotheken:

Das Flaggensymbol auf dem Logo gibt Auskunft darüber, in welchem Staat die Apotheke ihren Sitz hat (im Beispiel oben Österreich). Sie können auch bei einer Online-Apotheke einkaufen, die die Flagge eines anderen EWR-Mitgliedslandes im Logo führt. Durch einen Klick auf das Logo gelangt man zur Liste der jeweiligen nationalen Arzneimittelbehörde. Ist die Apotheke dort gelistet, bedeutet dies, dass sie bei der nationalen Arzneimittelbehörde tatsächlich registriert ist.

Neben dem Sicherheitslogo können Sie eine Online-Apotheke auch auf folgende Punkte überprüfen, um ihre Zuverlässigkeit festzustellen:

  • Gibt es ein Impressum auf der Website?
  • Sind seriöse Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) auf der Website abrufbar?
  • Ist die gesamte Website in einheitlicher Sprache verfasst?
  • Ist die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen problemlos möglich?
  • Wird eine unternehmerischemE-Mail-Adresse angegeben (zum Beispiel "info@apotheke.at" im Gegensatz zu "billigepillen@hotmail.com")?

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, Erfahrungsberichte zur Online-Apotheke einzuholen. Diese finden Sie am besten über eine Recherche in Suchmaschinen und Bewertungsportalen (z. B.: at.trustpilot.com)

Nur rezeptfreie Medikamente

Registrierte Online-Apotheken mit Sitz in Österreich oder einem anderen EWR-Mitgliedsland dürfen nur rezeptfreie Medikamente online anbieten (§ 59 Absatz 10 Arzneimittelgesetz - AMG). Rezeptpflichtige Medikamente dürfen online gar nicht verkauft werden ("Darf ich rezeptpflichtige Medikamente online bestellen?"). Nahrungsergänzungsmittel und „Medizinprodukte“ (z. B.: Pflaster, Spritzen, Bandagen oder Ähnliches) sind keine Medikamente ("Arzneimittel"). Diese Produkte dürfen daher von allen Onlineshops angeboten und nach Österreich verkauft werden.

Als "Medikamente" bzw. "Arzneimittel" (im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmittel) bezeichnet man hingegen solche Stoffe, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhaften Beschwerden bestimmt sind ("Was ist ein Arzneimittel?"). Keine Arzneimittel sind: Getränke, Kaugummis, Diätprodukte, Lebensmittelzusatzstoffe oder Nahrungsergänzungsmittel.

Voraussetzungen für legalen Medikamentenkauf

Daher sollten Sie Medikamente nur dann online kaufen, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Online-Apotheke hat ihren Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat.
  • Das Medikament ist in Österreich zugelassen (bzw. mit in Österreich zugelassenen Medikamenten direkt vergleichbar).
  • Es handelt sich um ein in Österreich rezeptfreies Medikament.
  • Der Einkauf erfolgt für den eigenen Bedarf. Das entspricht in der Regel einer Beschränkung von drei Packungen.

Sollte eine verbotene Medikamentenbestellung bei einer Überprüfung durch den Zoll entdeckt werden, wird die Ware an den Absender zurückgeschickt oder vernichtet. Die Kosten dafür müssen Sie als Besteller bezahlen (§ 17 Abs 2 Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010).

In Österreich ist die Aufsichtsbehörde für Apotheken das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Auf der Website finden Sie hilfreiche Infos und Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie Fragen zu Arzneimitteln haben: www.basg.gv.at.

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Letzte Änderung: 13.11.2025