Wenn sich Ihr Abflug oder Weiterflug verzögert, können Sie von der Fluglinie gewisse Unterstützungsleistungen (Mahlzeiten, Hotelunterbringung usw.) einfordern. Wenn Sie Ihr Reiseziel erst drei Stunden später als geplant erreichen, können Sie eine Entschädigung von der Fluglinie fordern.
Die europäische Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet Fluglinien im Fall der Verspätung von Flügen zu gewissen Leistungen. Ob die europäische Fluggastrechte-Verordnung auf Ihren Flug Anwendung findet, hängt von Ihrer Flugroute und vom Sitz der Fluglinie ab (siehe „Auf welche Flüge ist die Europäische Fluggastrechte-Verordnung anwendbar?“).
Bei einer Verspätung des Fluges muss Ihnen die ausführende Fluglinie – abhängig vom Ausmaß der Verspätung nach folgender Staffelung – bestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anbieten:
Zu diesen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zählen Mahlzeiten bzw. Erfrischungen, eine Hotelunterbringung und der diesbezügliche Transport (falls ein Aufenthalt über Nacht notwendig ist) sowie zwei kostenlose Telefonate bzw- E-Mails.
Bei einer Verzögerung des Abflugs bzw. des Weiterflugs um mindestens fünf Stunden können Sie eine Erstattung der Ticketkosten verlangen. Wenn Sie bei einer Reise mit einem Zwischenstopp bereits Umstiegsflughafen erreicht haben, können Sie neben der Erstattung der Ticketkosten auch den Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Fluglinie verlangen.
Wenn Sie aufgrund der Verschiebung der Abflugzeit Ihren Zielort um mehr als drei Stunden verspätet erreichen, haben Sie normalerweise einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen EUR 250 und EUR 600 und hängt von der Distanz zwischen dem Abflugort und dem Zielort ab („Mein Flug kam verspätet an. Was kann ich fordern?“).
The Norwegian Consumer Council: "Prüfen Sie Ihre Fluggastrechte!"
Praktische und rechtliche Informationen zur Flugreise (Wien, 2018)
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Reisen und Tickets"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 01.10.2024