Oft kann ein Problem auch nach Reklamation beim Mietwagenunternehmen nicht gelöst werden. In diesem Fall stehen noch Konsumentenschutzeinrichtungen als weitere Anlaufstelle zur Verfügung.
In jedem EU-Mitgliedstaat besteht eine außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (Schlichtungsstelle) für Probleme im Zusammenhang mit Mietwagenbuchungen. Wenn Sie ein Problem also mit einem Mietwagenunternehmen in einem EU-Mitgliedstaat haben, können Sie daher über das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich eine Beschwerde eingeben. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich arbeitet mit Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Da manche Unternehmen nur auf Nachrichten von Konsumentenschutzeinrichtungen des eigenen Landes reagieren, kann eine Intervention über das EVZ Österreich zu einer Lösung führen.
Für Probleme im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Mietwagenbuchungen innerhalb der EU bzw. Großbritannien steht auch die auf Mietwagenprobleme spezialisierte Schlichtungsstelle des „European car rental concilliation service“ (ECRCS) zur Verfügung. Eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren des ECRCS ist für den:die Verbraucher:in kostenlos. Damit ein Fall in die Zuständigkeit des ECRCS fällt muss das Mietwagenunternehmen Partner des ECRCS sein. Zu den derzeitig teilnehmenden Unternehmen zählen:
Entscheidungen des ECRCS sind für teilnehmende Unternehmen bindend, für den:die Verbraucher:in jedoch nicht. Veranstalter bzw. Mietwagen-Broker (z. B. Auto Europe, Rental Cars, Sunny Cars, TUI Cars, Argus Car Hire, Holiday Cars, Car Jet usw.) sind allerdings nicht zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren des ECRCS verpflichtet.
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Letzte Änderung: 15.09.2025