Bei einer Mietwagenbuchung sind oft mehrere Unternehmen involviert. Es kommt darauf an, auf welche Art und Weise Sie einen Mietwagen buchen. Folgende Akteure kommen in Frage:
Abhängig von der Art der Buchung, müssen Sie sich bei Problemen an unterschiedliche Akteure wenden.
Autovermieter bzw. „Direktanbieter“ (z. B. Sixt, AVIS, Hertz, Europcar, usw.) verfügen über eine eigene Fahrzeugflotte und vermieten die Autos direkt an die Kunden. Bei der Buchung über einen Direktanbieter haben Sie daher nur einen Vertragspartner. Dafür ist die Direktbuchung meist etwas teurer als die Buchung über einen Veranstalter („Mietwagen-Broker“). Die Direktbuchung hat den Vorteil, dass Sie bei Problemen nur ein Unternehmen als Gegenüber haben und sich nicht an ein anderes Unternehmen weiterverweisen lassen müssen. Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Mietwagenbuchung wenden Sie sich also an den Direktanbieter als Ihren (einzigen) Vertragspartner, der sich um Ihr Anliegen kümmern muss.
„Veranstalter“ bzw. „Mietwagen-Broker“ (z. B. Auto Europe, Rental Cars, Sunny Cars, TUI Cars, Argus Car Hire, Holiday Cars, Car Jet usw.) verfügen nicht über eigene Fahrzeuge. Veranstalter agieren als Vermittler („Disclosed Agent“), der den Abschluss des Mietvertrags mit dem eigentlichen Autovermieter nur vermittelt. Ihre Leistung ist nicht die Bereitstellung des Fahrzeugs, sondern die Reservierung des Mietautos und die Abwicklung der Buchung. Das Mietentgelt wird im Rahmen der Buchung vollständig an den Mietwagen-Broker bezahlt. Der Veranstalter stellt nach der Buchung eine Buchungsbestätigung („Voucher“) aus, in dem die Vertragsdetails (Abholort, Mietzeitraum, Fahrzeugtyp usw.) festgelegt werden. Dieser Voucher ist jedoch kein Mietvertrag. Gegen Vorlage des „Vouchers“ schließen Sie bei der Abholstation den Mietvertrag über den konkreten Mietwagen mit dem lokalen Autovermieter ab.
Für Probleme vor bzw. bis zur Fahrzeugübergabe ist der „Veranstalter“ bzw. „Mietwagen-Broker“ der richtige Ansprechpartner. Wenn der „Voucher“ beispielsweise ungültig ist oder der Autovermieter Ihre Buchung im System nicht finden kann, müssen Sie sich an den Veranstalter wenden. Auch wenn Ihnen das Mietwagenunternehmen (Autovermieter) die Herausgabe des Autos verweigert, sofern Sie keine „Zusatzversicherung“ abschließen, sollten Sie sich direkt an den Veranstalter wenden.
Für Probleme nach der Fahrzeugübergabe ist das jeweilige Autovermieter (z. B. Europcar, AVIS, Hertz oder Sixt) der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie also beispielsweise Mängel am Auto feststellen oder Ihnen nach der Rückgabe Kosten für angebliche Schäden oder einen leeren Tank verrechnet werden, müssen Sie sich an den Autovermieter wenden. Es ist immer ratsam bei der Fahrzeugübernahme und -rückgabe gute Fotos und Videos zu machen, sodass bereits vorhandene Schäden bzw. das Nichtvorliegen von Schäden belegt werden können.
Wenn Ihnen im Nachhinein unrechtmäßigerweise Beträge abgebucht werden (z.B. für einen Schaden, den Sie nicht verursacht haben), sollten Sie Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren, um herauszufinden, ob der bereits abgebuchte Betrag im Rahmen eines „Chargeback-Verfahrens“ zurückgebucht werden kann. Nach § 70 Abs 1 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) können Sie eine Rückerstattung verlangen, wenn der Betrag jenen Betrag übersteigt, den man entsprechend den jeweiligen Umständen des Einzelfalls vernünftigerweise hätte erwarten können.
„Vergleichsportale“ wie www.billiger-mietwagen.de sind Suchplattformen, über die unterschiedliche Mietwagenangebote verglichen werden können. Sie sind eine Plattform, von der ausgehend Sie eine Mietwagenbuchung vornehmen können. Die Vergleichsplattform gibt die von Ihnen eingegebenen Daten an andere Unternehmen weiter, mit denen Sie dann den eigentlichen Mietvertrag schließen.
Ein Vergleichsportal (z. B. www.billiger-mietwagen.de) trifft in der Regel keine Haftung für Probleme im Zusammenhang mit dem Mietwagen. Lediglich bei Anzeigeproblemen, falschen Preisdarstellungen oder bei Übermittlungsfehlern der Buchungsbestätigung können Sie das Vergleichsportal verantwortlich machen.
Ein Vergleichsportal bietet im Regelfall einen direkten Kommunikationskanal mit dem Veranstalter (Mietwagen-Broker) bzw. dem Autovermieter und dient oft als erste Anlaufstelle für Anliegen von Konsument:innen. Es kann also sein, dass Sie Beschwerden, Stornierungen usw. über das Vergleichsportal an den Veranstalter ("Mietwagen-Broker") bzw. den Autovermieter herantragen müssen, weil Sie über dieses Vergleichsportal gebucht haben.
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Letzte Änderung: 15.09.2025