Wenn Sie ein Mietwagen bei der Abholstation übernehmen, sollten Sie den Vertrag vor Ort noch einmal genau durchzulesen und überprüfen, ob dieser mit den Konditionen der Buchungsbestätigung („Voucher“) übereinstimmt und keine Zusatzleistungen verrechnet werden bzw. gewisse Leistungen nicht inbegriffen sind.
In aller Regel müssen Sie bei der bei der Abholung auch eine Kaution als Sicherheitsleistung erlegen. Diese Kaution soll dem Autovermieter als finanzielle Sicherheit dafür dienen, dass ein der trotz Versicherungsleistung von Ihnen zu tragender Selbstbehalt oder andere möglicherweise anfallende Kosten am Ende beglichen werden können. Die Kaution wird in der Regel durch eine „Reservierung“ des Kautionsbetrags auf Ihrer Kreditkarte erlegt. Kommt es zu einem Schadensfall, kann der reservierte Betrag vom Autovermieter eingezogen werden. Verläuft die Miete problemlos, wird die Reservierung durch Zeitablauf aufgehoben.
Reservierungen sind nur auf echten Kreditkarten (d. h. mit Einkaufs- oder Kreditrahmen) möglich. Debitkarten, Prepaid-Karten, Vpay, EC oder Ähnliches können nicht für die Kautionshinterlegung verwendet werden, weil auf diesen Zahlungsmitteln keine Reservierung möglich ist. Der Kreditrahmen muss groß genug sein, um die Höhe der Kaution abzudecken. Sie müssen beachten, dass der Kreditrahmen durch andere Ausgaben in dem Abrechnungsmonat reduziert wird und zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahmen vermutlich nicht in voller Höhe verfügbar ist.
Die Kreditkarte muss außerdem auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt sein. Wenn Sie mit jemand anderem verreisen, sollten Sie bei der Mietwagenbuchung also überlegen, wer der Hauptmieter sein soll und wessen Kreditkarte verwendet werden soll. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung eines Zusatzfahrers (zusätzlich zum Hauptmieter) oft zusätzliche Kosten fällig werden. Wenn Sie also bereits wissen, dass nur eine Person das Auto steuern wird, sollte der Mietvertrag nach Möglichkeit auf diese Person ausgestellt werden und die verwendete Kreditkarte auf diese Person lauten.
Im Grundpreis einer Mietwagenbuchung ist meist nur die gesetzliche KfZ-Haftpflichtversicherung inbegriffen, welche Schäden an anderen Autos abdeckt. Es gibt sehr viele unterschiedliche Höher-Versicherungen (die Bezeichnungen können variieren):
Welche Versicherung „notwendig“ ist hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden (z. B. Wie ist die Verkehrssituation am Urlaubsort? Herrscht Linksverkehr? Wie viel kostet die jeweilige Versicherung?). Im Endeffekt bietet es sich generell jedoch an eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, da sich Unfälle oder Probleme im Ausland meistens sehr kompliziert gestalten.
Haben Sie bereits eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung bei Ihrer Online-Buchung abgeschlossen, so müssen Sie vor Ort keine zweite Versicherung abschließen. Konsument:innen werden am Schalter des lokalen Vermieters dennoch oft aggressiv bedrängt, eine teure Zusatzversicherung (z. B. eine „Super-Vollkaskoversicherung“) abzuschließen. Die Mitarbeiter schüren hierbei Zweifel an der Gültigkeit der bei der Buchung abgeschlossene Versicherung oder dem Umfang der angebotenen Deckung. Viele Konsument:innen geben aus Angst, ohne Fahrzeug dazustehen und ihre Vorauszahlung zu verlieren, dem Druck nach.
Wenn ein Kunde über einen Vermittler einen Tarif ohne Selbstbeteiligung bucht, übernimmt der Vermittler (d.h. der Veranstalter bzw. Mietwagen-Broker oder das Online-Vergleichsportal) die Verpflichtung, die Selbstbeteiligung im Fall des Falls zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Versicherungsvertrag, sondern um eine einfache Erstattungszusage. Sie müssen die Selbstbeteiligung dennoch einmal selbst bezahlen. Die praktische Abwicklung verläuft nämlich typischerweise in zwei Schritten: 1. Schritt: Der Vermieter zieht die Kosten von Ihner Kreditkarte ein. 2. Schritt: Sie fordern die Erstattung des Betrags vom Vermittler. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass Sie zunächst finanziell in Vorleistung treten müssen. Der Rückerstattungsprozess kann sich „lange hinziehen“, was eine erhebliche finanzielle Unannehmlichkeit darstellen kann, insbesondere bei hohen Kautionsbeträgen.
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Letzte Änderung: 15.09.2025