Bei Problemen mit Ihrem Recht auf Entschädigung wegen Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung bzw. Überbuchung kann Ihnen die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos weiterhelfen. Daneben bestehen eine Reihe privatwirtschaftlicher Fluggastrechte-Portale, über Sie gegen eine Provision bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Fluglinien unterstützen.
Grundsätzlich können Sie selbst Ihren Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreis oder Entschädigung wegen Annullierung natürlich auch selbst ausüben. Sie können Ihre eine Beschwerde an die Fluglinie richten, indem sie das offizielle Fluggastrechteformular der EU oder einen Musterbrief an die Fluglinie senden.
Wenn die Fluglinie auf Ihre Beschwerde nicht reagiert, können Sie sich an die staatlich eingerichtete Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) wenden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und verhilft Ihnen kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung, egal ob es sich um eine Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung bzw. Überbuchung oder einen Fall ausbleibender Information durch die Fluglinie handelt. In anderen Fällen können Sie sich auch von der EU eingerichteten Einrichtungen wie die Europäischen Verbraucherzentren wenden.
Daneben gibt es viele gewinnorientierte Fluggastrechteportale (euflight, fairplane, flugrecht.de, ersatzpilot.de, flightright, flug-verspaetet.de, compensation2go, WkdF, Airhelp usw.), die für Sie den Entschädigungsanspruch bei der Fluglinie geltend machen. Dafür behalten sich diese "Legal-Tech" Unternehmen einen Teil (meist ca. 30%) der erstrittenen Entschädigung als Provision ein und übernimmt normalerweise auch nur juristisch einfach zu lösende Fälle. Außerdem erklärt die Fluglinie Ryanair in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sie Ansprüche, die von Legal-Tech-Unternmehmen geltend gemacht werden, nur unter bestimmten Bedingungen bearbeitet. Diese Klausel ist allerdings rechtswidrig.
Praktische und rechtliche Informationen zur Flugreise (Wien, 2018)
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Letzte Änderung: 01.10.2024