Fallen Geschäfte über Auktions- bzw. Kleinanzeigenplattformen in den Zuständigkeitsbereich der Internet Ombudsstelle?

Käufe, die über Auktionsplattformen wie z. B. eBay abgewickelt werden, fallen nur dann in den Zuständigkeitsbereich vom Internet Ombudsmann, wenn die VerkäuferInnen auch UnternehmerInnen sind und ihren jeweiligen Sitz in Österreich haben.

Verkäufe von Privat an Privat werden vom Internet Ombudsmann nur eingeschränkt, in Form einer Beratung, behandelt. Eine effektive Streitschlichtung kann nur zwischen Unternehmer und KonsumentInnen stattfinden, da in diesen Fällen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Einigung begünstigen. Zwischen Privatpersonen findet keine Streitschlichtung statt.

Letzte Änderung: 20.05.2021